Gericht

380-kV-Streit: Ringen beim Bezirksgericht

Selten dürfte bei Gericht um Besitzstörungsklagen so gerungen worden sein wie Montag in Hallein (Tennengau). Es ging der Prozess gegen sieben Gegner der „Stromautobahn“. Die Angeklagten sollen vor einem Monat Baumfällungen für die 380-KV-Freileitung in Bad Vigaun verhindert haben.

Weil seither immer wieder Menschen das forstliche Sperrgebiet dort betreten, sind die Baumfällungen bis heute unterbrochen. Die sieben Angeklagten versuchten Montag bei dem Prozess zu vermitteln, dass sie damals – vor gut einem Monat – anfangs gar nicht wussten, dass sie sich verbotenerweise in einem forstlichen Sperrgebiet befänden.

Wolfgang List ist Rechtsanwalt der Freileitungsgegner: „Wir haben heute gehört, dass im Bereich der Straße damals bloß zwei Schilder aufgestellt waren. Tatsächlich hat dieser Wald diverse Zufahrtswege.“

Juristisches Ringen um Sperrgebiet-Schilder

Die Beschilderung sei ausreichend und den gesetzlichen Vorgaben entsprechend gewesen, argumentierten Bundesforste und Projektbetreiber APG am Montag vor Gericht, wie APG-Projektleiter
Wolfgang Hafner schildert: „Ein forstliches Sperrgebiet darf man nicht betreten. Da gibt es gesetzliche Regelungen, und für uns ist die Realisierung dieses Projektes ganz wichtig.“

Beim Bezirksgericht Hallein (Tennengau) müssen sich ab Montag mehrere 380-kV-Freileitungsgegner wegen des Verdachts der Besitzstörung verantworten. Klägerin ist die Betreiberfirma der geplanten Leitung zwischen Kaprun (Pinzgau) und dem Flachgau.
ORF
Ein Teil der Freileitungsgegner vor Gericht am Montag

Projektbetreiber hoffen auf „Vernunft der Leute“

Die Zeit drängt für die Leitungsbauer. Laut Bescheid dürfen in Bad Vigaun bis Ende Februar Bäume abgeholzt werden, dann vermutlich erst wieder im Herbst. Der APG droht also Zeitverlust, denn nach wie vor ruhen die Waldrodungen, so Hafner: „Wir appellieren an die Vernunft der Leute, dass die Menschen auch sehen, wie wichtig dieses Projekt ist. Und dass sie uns die Umsetzung rasch verwirklichen lassen.“

Leitungsgegner setzen auf EU-Verfahren gegen Österreich

Ein vergeblicher Appell, wie es sich am Montag bei Gericht zeigte. In manchen Momenten wurden die Argumente auch sehr emotional vorgebracht. Ein Urteil gab es Montag noch nicht – auch noch nicht auf ganz anderen rechtlichen Ebenen, wie Wolfgang List, Anwalt der Leitungsgegner, mitteilt: „Die EU-Kommission hat uns heute mitgeteilt, dass hier ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet wurde. Weil für den Energiesektor keine strategische Umweltprüfung durchgeführt wurde. Damit ist das ganze Verfahren aus meiner Sicht mit dem heutigen Tag sowieso nichtig.

Die Freileitungsgegner wollen den Verwaltungsgerichtshof anrufen – wegen der möglichen EU-Vertragsverletzung. Bis zu einer Entscheidung auf dieser Ebene sollten die Rodungen ohnehin ruhen, fordern sie.

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