380-kV-Freileitung
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Gericht

380-kV-Streit: Prozesse wegen Besitzstörung starten

Beim Bezirksgericht Hallein (Tennengau) müssen sich ab Montag mehrere 380-kV-Freileitungsgegner wegen des Verdachts der Besitzstörung verantworten. Klägerin ist die Betreiberfirma der geplanten Leitung zwischen Kaprun (Pinzgau) und dem Flachgau.

Die Freileitungsgegner hatten Mitte Jänner in einem Waldstück auf dem Rengerberg bei Bad Vigaun (Tennengau) behördlich genehmigte Schlägerungsarbeiten für die geplante Trasse der riesigen Strommasten verhindert. Einige banden sich an Bäumen fest. Die Gegner waren aus Sicht der Betreiber illegal in ein forstliches Sperrgebiet eingedrungen, woraufhin aus Sicherheitsgründen die Schlägerungen unterbrochen wurden. Die Gegner sehen das Recht auf ihrer Seite, weil auf EU-Ebene noch ein rechtliches Verfahren auf Umweltverträglichkeitsprüfung offen und nicht entschieden sei. Sie fordern eine Verschiebung der Rodungsarbeiten, bis diese Ergebnisse vorliegen.

Die Bundesforste haben Montag bei Bad Vigaun (Tennengau) die Schlägerungen für die geplante 380 kV-„Stromautobahn“ unterbrechen müssen. Anrainer und Kritiker der Freileitung drangen in das Sperrgebiet ein und demonstrierten gegen die Abholzung von Bäumen.
Facebook/Freileitungsgegner 380 kV

Hohe Geldstrafen gegen Besetzer möglich

Die Projektbetreiberin der 380-KV-Freileitung ist Austrian Power Grid (APG), eine Tochterfirma des Verbund-Konzerns. Sie reagierte auf den Protest mit Klagen. Sollte es zu Verurteilungen kommen, drohen den Freileitungsgegnern hohe Geldstrafen. Sie wollen den Widerstand fortsetzen. Mittlerweile weitet er sich auch auf andere Gemeinden aus.

Bisherige Aktionen der Gegner sorgten wochenlang für Schlagzeilen. Die Austrian Power Grid reichte Sachverhaltsdarstellungen bei der Bezirkshauptmannschaft Hallein ein. Es gab Anzeigen wegen unbefugten Betretens, Übertretungen gemäß Forstgesetz und Klagen wegen Besitzstörung gegen die Waldbesetzer. Daneben stellt die APG offenbar auch Schadenersatzforderungen wegen der Verzögerung der Rodungsarbeiten. Details sollen nun im Laufe der Verhandlungen beim Bezirksgericht bekanntwerden.