In der Bezirkshauptmannschaft Hallein wurden am Mittwoch wieder Enteignungsverfahren abgehalten. Darin will der Stromnetzbetreiber Austrian Power Grid (APG) zwangsweise Nutzungsrechte für Grundflächen bekommen, auf denen dann die Freileitungsmasten gebaut werden sollen. Die betroffenen Grundbesitzer kündigten am Mittwoch aber neuerlich an, ihre Interessen bis zum letzten Moment verteidigen zu wollen.
Es ist ja noch immer nicht klar, wie viele Verfahren zur Einräumung von Dienstbarkeiten – so heißt es konkret – es überhaupt geben wird. Der Netzbetreiber APG bot ja allen Grundeigentümern freiwillige Verträge an. Wer nicht unterschreibt, gegen den beantragte die APG ein Zwangsrechtsverfahren beim Ministerium. Diese Verfahren laufen seit Wochen bei der Bezirkshauptmannschaft Hallein.
380kV: Demonstration und Landtagsdebatte
In Hallein haben am Mittwoch Landwirte neuerlich gegen die Einräumung von Zwangsrechten für die geplante 380-KV-Leitung protestiert. Und auch im Landtag stand das Thema im Mittelpunkt.
Landtagsdiskussion über juristische Zwickmühle
Am Mittwoch wurde im Salzburger Landtag gleichzeitig darüber diskutiert, inwieweit Bürgermeister und Gemeindevertretungen Angebote des Netzbetreibers ablehnen dürfen; In einer besonderen Zwickmühle bei diesem Leitungsprojekt sind die Gemeinden – und zwar jene, die sich gegen die 380-kV-Freileitung in ihrem Gemeindegebiet wehren.
Den Gemeinden bot die APG Zahlungen und Verträge an. Werden diese aber nicht unterschrieben, drohe den Bürgermeistern und Gemeindevertretern allerdings eine Anklage wegen Untreue – weil sie mit einer Unterschriftsverweigerung dem Vermögen der Gemeinde schaden würden. Ein Rechtsgutachten des renommierten Strafrechtlers Hubert Hinterhofer von der Universität Salzburg stellt das eindeutig fest. Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) wollte deshalb vom Parlament in Wien den Untreue-Paragraphen reformieren lassen. Die Freiheitlichen forderten, dass die Verträge der APG mit den Gemeinden überhaupt wieder aufgeschnürt werden sollen, NEOS wollten Gemeindevertreter rechtlich nicht im Regen stehen lassen.
Zusatz in Gemeindeordnung soll Rechtssicherheit bringen
Schlussendlich kam im Landtag der Vorschlag, dass die Rechtsunsicherheit für Gemeindepolitiker durch einen Zusatz in der Neufassung der Salzburger Gemeindeordnung beseitigt werden soll. In dem Zusatz soll festgeschrieben werden, „dass keine Verpflichtung der Gemeinde besteht, ausschließlich oder sie überwiegend begünstigende Rechtsgeschäfte abzuschließen“, sagte Landtagsabgeordneter Manfred Sampl (ÖVP). So könne ein Untreueverfahren verhindert werden, weil kein Befugnismissbrauch stattfinde.
Der Anstoß dazu sei vom FPÖ-Abgeordneten und Anwalt Andreas Schöppl gekommen, betonten die freiheitliche Landesobfrau Marlene Svazek. Sie lobte die „umfassende und konstruktiven Debatte“ im Landesparlament zu dem Thema. Der Beschluss, dass der Zusatz Teil des Gesetzes werden soll, erfolgte einstimmig. Ebenso einstimmig forderte der Landtag aber auch eine Überarbeitung des Untreue-Paragraphen im Bundesrecht. „Ich bin froh, dass es gelungen ist, so schnell eine Lösung im Sinne der betroffenen Gemeindevertreter zu finden“, betonte der grüne Abgeordnete Simon Heilig-Hofbauer.