Jäger mit Gewehr im Anschlag
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Politik

„Problemwölfe“ zum Abschuss freigegeben

Freitagfrüh sind in Salzburg die beiden Abschussverordnungen für jene zwei „Problemwölfe“ in Kraft getreten, die seit Anfang Juni im Pinzgau, Pongau und Tennengau mehr als 30 Schafe und Lämmer gerissen haben sollen. Die Raubtiere können damit seit 00.00 Uhr legal bejagt werden.

Die Abschusserlaubnis gilt in einem Radius von zehn Kilometern um den jeweils letzten festgestellten Nutztierriss und das stets vier Wochen lang. De facto sind die Zonen, in denen der Wolf getötet werden kann, aber größer: „Endet der Zehn-Kilometer-Radius inmitten eines Jagdgebietes, ist die Entnahme im gesamten Jagdgebiet und nicht nur in jenem Jagdgebietsteil, der innerhalb des Radius liegt, zulässig“, heißt es in der Verordnung, die automatisch am 15. November endet.

Umfangreiche Untersuchungen nach Abschuss nötig

Sollte es nun zu einem Abschuss kommen, müssen Jäger diesen melden, sagt die zuständige Landeshauptmannstellvertreterin Marlene Svazek (FPÖ). „Dann muss man sich anschauen, welcher Wolf war es? Dann wird der Wolfsbeauftragte ausrücken und die DNA-Analyse auch vornehmen. Es wird noch eine Reihe an Untersuchungen nach sich ziehen und am Ende, so regelt es das Jagdgesetz, steht das erlegte Tier natürlich dem Schützen auch zu. Was der damit macht, das obliegt ihm“, sagt Svazek.

Harsche Kritik von Gegnern der Verordnungen

Der Verordnungsentwurf und die einwöchige Begutachtungsfrist haben diese Woche für harsche Kritik von Gegnern dieser Regelung geführt. Die Bewilligungen seien nicht EU-rechtskonform und erlaubten faktisch willkürliche Abschüsse der Tiere. Zugleich seien Alternativen wie Herdenschutzmaßnahmen nicht oder nur ungenügend berücksichtigt worden, so die Kritiker.

„Problemwölfe“ zum Abschuss freigegeben