Krauthügel
ORF.at/Georg Hummer
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Politik

Mönchsberggarage: Höchstgericht bewilligt Erweiterung

Der Verwaltungsgerichtshof weist die Beschwerde der Salzburger Landesumweltanwaltschaft zurück, wonach die naturschutzrechtliche Bewilligung zum Ausbau der Mönchsberggarage rechtswidrig sei. Diese Bewilligung ist nun höchstgerichtlich bestätigt.

Damit ist die letzte rechtliche Hürde für den geplanten Erweiterungsbau gefallen. Den Gegnern des Projektes bleibt nach jahrelangen Protesten nun nur noch die Bürgerbefragung am 26. Juni. Diese ist jedoch für die Stadtpolitik nicht bindend. Der Baustart für die vergrößerte Mönchsberggarage mit rund 650 neuen Stellplätzen um 40 Millionen Europ ist schon im Sommer geplant.

Höchstgericht: „Eingriffe nur vorübergehend“

Die Landesumweltanwaltschaft hatte im Jänner 2022 eine außerordentliche Revision beantragt. In seinem Urteil vom 18. Mai 2022 betont der Verwaltungsgerichtshof, dass die Eingriffe durch die Erweiterung der Mönchsberggarage nur vorübergehend seien. Unter Vorschreibung der Ausgleichsmaßnahmen für Pflanzen und Tiere werde das Projekt bewilligt.

Artenreiche Magerwiese wird neu belebt

Eine der Auflagen schreibt vor, dass auf der neuen artenreichen Magerwiese im Sommer verschiedene Pflanzenarten ausgesät werden müssen, darunter Schafgarbe, Klee, Wiesen-Flockenblume, Kartäusernelke, Labkraut, Johanniskraut, Magerwiesen-Margerite, Wegerich, Leimkraut und Thymian.

Betreiber konsultieren Institut für Ökologie

Helmut Sattler von der Parkgaragengesellschaft sagt dazu, mit diesem Bescheid seien nun alle Rechtsmittel endgültig behandelt und damit die rechtlichen Grundlagen für die Garagenerweiterung gegeben: „Mit der Umsetzung der im Naturschutzbescheid geforderten Auflagen – die unter der Aufsicht des Instituts für Ökologie erfolgt – wird das Landschaftsschutzgebiet nach Fertigstellung der Garage deutlich aufgewertet.“