Die Investorengruppe des geplanten Millionenprojekts geht jedenfalls nicht davon aus, dass eine UVP notwendig sein wird. Das sagt der Sprecher der Gruppe, Anwalt Christoph Bamberger: „Es gibt verschiedene Parameter. Das ist die Flächeninanspruchnahme der Trasse, das ist die Länge der Seilbahn, das ist die Größe der Parkplätze etc. – da sind wir überall unter den Schwellenwerten nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz.“
Seilbahn soll mit Klimaticket nutzbar sein
Die Parkplätze bei der Talstation sollen auf bereits versiegelten Flächen errichtet werden – auf Anregung der Umweltanwaltschaft. Laut Bamberger sei das Ziel, möglichst viele Seilbahnnutzerinnen und -nutzer über die öffentlichen Verkehrsmittel zur Talstation zu bringen. Die Nutzung der Bahn soll in den Salzburger Verkehrsverbund integriert werden: „Es gibt da erste Gespräche, es gibt einen Vertragsentwurf. Es werden Personen sein, die ein Klimaticket haben, und es werden Personen sein, die Salzburg-Regionaltickets haben.“

In Summe würden mit dem Betrieb der Seilbahn pro Tag rund 500 Autofahrten ab der Zistelalm eingespart werden, das zeige eine aktuelle Verkehrszählung. Mit einer Entscheidung des Landes Salzburg, ob eine UVP notwendig ist, rechnet Christoph Bamberger Ende 2023/Anfang 2024. Der Gaisberg ist derzeit durch eine Straße für den Autoverkehr erschlossen – was an manchen Tagen für ein Verkehrschaos auf dem Berg sorgt.