Der Vorfall heuer im Februar auf der Schmittenhöhe bei Zell am See sorgte für einiges Aufsehen. Der damals 44-jährige Wiener und sein 13-jähriger Sohn fuhren bei Lawinenwarnstufe vier in den ungesicherten, steilen Osthang im freien Gelände ein. Sie lösten dabei die 300 Meter breite und 800 Meter lange Lawine aus, die – genau genommen – aus mehreren Schneebrettern entstand.
50 Tagessätze zu je vier Euro
Die Staatsanwaltschaft warf dem Vater deshalb die grob fahrlässige Gefährdung der körperlichen Sicherheit seines Sohnes und der Einsatzkräfte vor. Am Bezirksgericht Zell am See wurde er deshalb am Montag zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je vier Euro verurteilt. Die Höchststrafe wären 180 Tagessätze gewesen. Wie viel für einen Tagessatz zu bezahlen ist, richtet sich nach dem Einkommen des Verurteilten. Vier Euro sind der Minimalwert, 5.000 Euro der Höchstwert für einen Tagessatz.
Angeklagter meldete volle Berufung an
Zum Prozessauftakt am 23. August bekannte sich der Mann als nicht schuldig – und hielt daran auch am Montag fest. Er sagte vor Gericht, er habe die Lawine nicht ausgelöst. Es habe in dem Bereich, in dem er mit seinem Sohn abgefahren sei, keine Lawinenwarnstufe vier geherrscht. Der Wiener legte volle Berufung ein. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.
Er habe sich bereits nach dem Einsatz im Februar „sehr uneinsichtig in Hinblick auf sein Verhalten und die meteorologischen Fakten gezeigt“, so die Alpinpolizei damals. Er habe die Gefährlichkeit der Lage heruntergespielt. Die Staatsanwaltschaft hatte den Wiener dann aber im Juni angeklagt – Wiener wegen Riesenlawine angeklagt (salzburg.ORF.at; 26.6.2023).
Der Vater und sein Sohn waren im Februar von der Zeller Pistenrettung wieder zurück in den gesicherten Skiraum geführt worden. An dem Einsatz waren zudem noch sechs Einsatzkräfte von Alpinpolizei und Bergrettung sowie die Besatzung eines Polizeihubschraubers beteiligt.