Wolf unter Latschen in Almgelände bei Mühlbach am Hochkönig
Michael Mairhofer
Michael Mairhofer
Politik

Land gibt zwei Wölfe zum Abschuss frei

Auch wenn noch nicht per DNA-Analyse sichergestellt ist, dass zwei Wölfe für rund 25 Schafsrisse im Tennengau bzw. Pinzgau und Pongau verantwortlich sind, gibt das Land Salzburg die zwei Tiere zum Abschuss frei. Der EU-weite Schutz für Wölfe ist für LH-Stv. Marlene Svazek (FPÖ) hier kein Argument.

Es geht um jene beiden Tiere, die in Mühlbach am Hochkönig (Pongau), Maria Alm und Saalfelden (Pinzgau) bzw. bei Rußbach am Pass Gschütt (Tennengau) insgesamt rund 25 Schafe und Lämmer gerissen haben sollen. Bestätigt ist das zwar noch nicht. Dennoch veranlasste die schwarz-blaue Landesregierung deren Abschuss per Verordnung, die am Dienstag in Begutachtung ging. Sie tritt genau eine Woche nach der Veröffentlichung über Umlaufbeschluss der sieben Salzburger Regierungsmitglieder in Kraft.

Damit steht sowohl der zuletzt bei Mühlbach gesichtete Wolf als auch jener bei Rußbach ab kommendem Dienstag zum Abschuss frei. Aber Svazek plant, sogar die einwöchige Begutachtungsfrist abzuschaffen.

Wolf unter Latschen in Almgelände bei Mühlbach am Hochkönig
Michael Mairhofer
Jener Wolf, der jüngst bei Mühlbach am Hochkönig gesichtet wurde, ist eines der beiden Tiere, das vom Land Salzburg zum Abschuss freigegeben wird

Svazek: „Wichtig ist, dass der Abschuss auch erfolgt“

„Wichtig ist jetzt einmal, dass der erste legale Abschuss – und auf Basis dieser Verordnung ist er legal – auch erfolgt“, sagte dazu LH-Stv. Svazek. „Und in weiterer Folge geht es natürlich darum, den Schutzstatus auch herabzusetzen. Das ist dann eine EU-rechtliche Thematik, um die wir uns dann alle gemeinsam, nicht nur ein Bundesland, sondern bundesländerübergreifend kümmern müssen.“ Für die Naturschutzreferentin „muss natürlich die mittelfristige Lösung sein, dass man eben diesen Schutzstatus laut Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie herabsetzt“.

Grundsätzlich solle er aber bleiben, der Wolf in Salzburg, ergänzt Svazek: „Also es ist jetzt nicht das Ziel, dass das Bundesland Salzburg komplett wolfsfrei wird. Aber man muss natürlich auch eben gerade diese Zonen auf der Alm festlegen, weil dort wird aufgetrieben, und wenn wir das weiterhin haben wollen, dann müssen wir zu einer Lösung kommen, und da wird nichts daran vorbeiführen.“

Zwei Wölfe zum Abschuss freigegeben

Landwirte „hängen ja auch emotional an Tieren“

Da der Wolf EU-weit unter Schutz steht, darf er eigentlich nicht geschossen werden. Tut man es trotzdem, kann das EU-rechtliche Konsequenzen haben. Doch eine Entschädigung für die betroffenen Bauern zu zahlen, anstatt es auf ein EU-Vertragsverletzungsverfahren hinauslaufen zu lassen – das ist für die Naturschutz- und Jagdreferentin Svazek keine Option: „Also bei der Entschädigung geht es ja nicht nur um finanzielle Aspekte. Man muss sich ja vorstellen, dass gerade Landwirte, die Almwirtschaft, die hängen ja auch emotional an den Tieren. Also das ist ja nichts, was man jetzt nur aus wirtschaftlichem Profit heraus macht. Oft rechnet sich es auch gar nicht, sondern das ist wirklich eine Leidenschaft, und wir wollen nicht, dass diese Almwirtschaft aufgegeben wird, eben weil diese großen Beutegreifer zurückkehren und man keine Handhabe hat.“

Die Politikerin Svazek entscheide hier auch nicht anders als die Jägerin Svazek, betont sie: „Wenn man alles miteinbezieht, alle Faktoren, nicht nur die Jagd, sondern auch den Tourismus, die Landwirtschaft, alles, was damit einhergeht, dann ist die Meinung eigentlich eine eindeutige, und das ist egal, ob ich das als Jägerin oder als Politikerin sehe, man kommt faktisch sachlich zu diesem Schluss.“

Der Wolfsbeauftragte des Landes Salzburg, Hubert Stock, beim Begutachten eines toten Schafes (mutmaßlicher Wolfsriss) in Rußbach am Pass Gschütt
LAND SALZBURG/GUNDI HABENICHT
Am Sonntag bemerkte ein Almbauer bei Rußbach, dass zehn seiner Lämmer gerissen wurden – vermutlich von einem Wolf

Naturschutzbund will EU-Kommission informieren

Der Naturschutzbund möchte die Landesverordnung so nicht akzeptieren. Aber weil man gegen die Abschusserlaubnis keine rechtliche Handhabe hat, könne man lediglich die EU-Kommission über die Vertragsverletzung informieren. Ein Vertragsverletzungsverfahren gegen das Land Salzburg könnte Millionen Euro kosten. Und schießt ein Salzburger Jäger einen falschen, unauffälligen Wolf, hat er trotzdem keine Strafe zu befürchten. Auch das ist in der Landesverordnung festgelegt.

Die Länder Tirol, Kärnten sowie das deutsche Bundesland Bayern wenden ähnliche Wege bereits an, um das Abschussverbot der EU nicht befolgen zu müssen. In Osttirol war der Erfolg der jüngsten Abschussfreigabe aber bisher überschaubar – mehr dazu in Jäger bisher ohne Wolfsabschuss in Osttirol (tirol.ORF.at; 20.6.2023).