Landesgericht Salzburg
ORF.at/Georg Hummer
ORF.at/Georg Hummer
Gericht

Hin und Her um Prozess gegen Polizisten

Nach dem Unfalltod eines jungen Lungauer Mopedlenkers, der von einem Polizei-Kleinbus überrollt wurde, ist ein juristisches Hin und Her um den Prozess gegen den Polizisten am Steuer ausgebrochen. Ein Gerichtsverfahren sollte stattfinden – jetzt ist aber wieder alles anders.

Zuerst sagte ein Sachverständiger, den Polizisten treffe keine Schuld, dass er den 15-jährigen Burschen bei einer Verfolgungsjagd überfuhr. Der war auf einem Feldweg gestürzt. Dabei blieb der 15-Jährige mit dem Moped an einer Wurzel hängen, das Polizeifahrzeug konnte nicht rechtzeitig bremsen und überrollte ihn. Das sei aber nicht vorherzusehen gewesen, deshalb wurde das Verfahren zunächst eingestellt.

Anwalt der Hinterbliebenen erreichte Prozess

Dann erreichte der Anwalt der hinterbliebenen Mutter, dass es doch zu einem Prozess kommt – wegen fahrlässiger Tötung am Bezirksgericht Tamsweg. Aber dort ist wieder nichts, wundert sich Kurt Jelinek, Verteidiger des Polizisten. Denn das Bezirksgericht erklärte sich nun als unzuständig und ist der Meinung, dass das Landesgericht Salzburg den Fall behandeln soll, so Jelinek: „Mehrere Juristen, mehrere Gerichte und unterschiedliche Meinungen. Man weiß nicht, woran man ist und es ändert sich dauernd.“

Landesgericht muss Zuständigkeit entscheiden

Jetzt muss das Landesgericht entscheiden, wer zuständig ist: Das Bezirksgericht Tamsweg oder das Landesgericht Salzburg. Wer auch immer – für Stefan Rieder, Anwalt der Hinterbliebenen, ist eine gerichtliche Aufarbeitung wichtig: „Zwei, die hier Schadenersatz zu leisten hätten, sind einerseits die Republik Österreich, weil es ja hier um Amtshaftung geht. Andererseits geht es um die Haftpflichtversicherung des Fahrzeuges – hier wird noch das Ergebnis des Strafverfahrens abgewartet. Also insofern ist das Ergebnis des Strafverfahrens sehr wichtig für die zivilrechtlichen Ansprüche.“

Wenn es denn das Landesgericht zuständig sein sollte, muss die Anklage verschärft werden, auf grob fahrlässige Tötung. Das hieße auch höhere Strafdrohung für den Polizisten, nämlich bis zu drei Jahren Haft anstatt bis zu einem Jahr am Bezirksgericht.