Freileitungsgegner
ORF
ORF
Politik

380-kV-Gegner für Waldbesetzung verurteilt

Das Bezirksgericht Hallein (Tennengau) hat der Besitzstörungsklage gegen fünf Waldbesetzer stattgegeben. Sie sollen im Jänner in Bad Vigaun (Tennengau) forstliches Sperrgebiet betreten haben, um Rodungen für die geplante 380 kV-Leitung zu blockieren. Die Leitungsbauer der APG zogen daraufhin vor Gericht.

Wie Gerichtssprecher Peter Egger am Montag mitteilte, werden die Demonstranten mit der schriftlichen Entscheidung des Gerichtes verpflichtet, weitere Störungen zu unterlassen. Außerdem müssen sie der APG die Verfahrenskosten zahlen.

Klage bei zwei Personen abgewiesen

Bei zwei weiteren Personen sei die Klage hingegen abgewiesen worden. Für das Gericht war nicht feststellbar, dass sich die beiden im Rodungsbereich aufgehalten hätten. Der Zivilprozess zur nun schriftlich an die Beteiligten ergangenen Entscheidung fand am 10. Februar in Hallein statt.

In dem Verfahren hatten die Beklagten unter anderem argumentiert, dass zum Zeitpunkt der Blockade kein forstliches Sperrgebiet beschildert war und Informationen und Absperrungen fehlten. Einer Darstellung, der die mit den Arbeiten beauftragten Bundesforste allerdings widersprachen. Für die Proteste gegen die Freileitung hatten sich mehrere Demonstranten an Bäume gegurtet und sich für eine längere Besetzung der Baustelle eingerichtet.

„APG hat Besitz erworben“

Das Gericht stellte in seiner 19-seitigen Entscheidung klar, dass rechtlich die APG durch die am 13. Jänner 2020 begonnenen Baumschlägerungsarbeiten nach außen für jedermann erkennbar Besitz erworben habe. Das Vorgehen der Beklagten sei dabei nicht durch das Recht auf Versammlungsfreiheit gedeckt gewesen. Dieses sei dort beschränkt, wo in die Rechtssphäre Dritter eingegriffen werde.

Vier Wochen Zeit für Einsprüche

Auch könnten sich die Beklagten nicht auf das Forstgesetz berufen, wonach jedermann den Wald zu Erholungszwecken betreten und sich dort aufhalten dürfe. Die Aktivisten hätten das Gebiet nämlich gerade nicht zu Erholungszwecken aufgesucht, befand der Richtersenat. Der Endbeschluss ist allerdings noch nicht rechtskräftig: Gegen den Spruch kann binnen vier Wochen Rekurs eingelegt werden.

APG: „Eigentlicher Bau kann beginnen“

Wie APG-Projektleiter Wolfgang Hafner am Montag zur APA sagte, laufen derzeit noch weitere Besitzstörungsklagen gegen Waldbesetzer von Bad Vigaun, daneben werden auch Schadenersatzklagen wegen Behinderungen und Verzögerungen beim Bau vorbereitet. Die aktuellen Arbeiten würden im Plan liegen. „Die für dieses Jahr geplanten Maststandorte in den Wäldern wurden so weit freigemacht, das mit den eigentlichen Bauarbeiten begonnen werden kann.“

Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hatte im März 2019 die Beschwerden gegen das Großprojekt und gegen den positiven Baubescheid des Landes abgewiesen. Zwar läuft eine Berufung an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH). Die Anträge auf aufschiebende Wirkung gegen das Großprojekt wurden aber abgewiesen. Damit war ein Baubeginn auch vor der noch ausstehenden Entscheidung des Höchstgerichts möglich.

Leitungsgegner hoffen noch auf EU-Verfahren

Ungeachtet dieser Konflikte und Rechtsstreitigkeiten werden der Republik Österreich und ihrer Justiz von Leitungsgegnern weiterhin zwei EU-Vertragsverletzungen im Zusammenhang mit diesem Leitungsprojekt vorgeworfen. Die Bürgermeister der Gemeinden Koppl und Eugendorf sowie zwei Bürgerinitiativen im Flachgau fordern im Jänner die Politik und den Projektbetreiber der Stromleitung, die Austrian Power Grid (APG) auf, die rechtskräftige gerichtliche Entscheidung auf EU-Ebene abzuwarten und den im vergangenen Herbst erfolgten Baubeginn der Leitung zu stoppen. „Unionsrecht ist verbindlich und geht dem innerstaatlichen Recht vor“, argumentierte der Rechtsanwalt der beiden Flachgauer Gemeinden, Adolf Concin.

Im Juli 2019 leitete die EU-Kommission das erste Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet, weil für die Leitung zwar eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), nicht aber die im Vorfeld nach EU-Recht zwingend vorgeschriebene Strategische Umweltprüfung (SUP) stattgefunden habe. Im Oktober 2019 wurde von der EU ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet, und zwar wegen „Unionsrechtswidrigkeit beim Trassenaufhieb“.

Die Salzburg-Leitung ist der Lückenschluss im 380-kV-Ring in Österreich. Die geplante Freileitung verläuft zwischen Elixhausen (Flachgau) und Kaprun (Pinzgau) und ist 113 Kilometer lang. Das Investitionsvolumen für die Leitung beläuft sich laut APG auf rund 800 Mio. Euro.

Links: