Im Kampf gegen Zweitwohnsitze hat sich der Landtag am Mittwoch vor allem mit der illegalen Vermietung von Wohnungen und Häusern über das Internet beschäftigt. Großes Thema dabei war auch der Vorstoß der schwarzen Regierungsmitglieder in Richtung Zweitwohnsitzabgabe, Abgabe für leerstehende Wohnungen und Unterstützung für Gemeinden bei der Rückwidmung von nicht bebauten Zweitwohnsitzflächen. Die anderen Parteien sehen ihre jahrelangen Forderungen endlich ernst genommen.
SPÖ: Regierung beugt sich rotem Druck
Das genehmigte, aber heiß umstrittene Feriendorf in Mittersill auf dem Pass Thurn (Pinzgau) habe die Debatte um Zweitwohnsitze endlich ins Rollen gebracht, sagten die Salzburger Sozialdemokraten am Mittwoch im Landtag. Die Regierung beuge sich dem roten Druck, meinte SPÖ-Landesparteichef Walter Steidl. „Jetzt ist der Herr Landeshauptmann natürlich auch eingeknickt, und das ist gut für Salzburg und die Entwicklung, dass wir jetzt zu gemeinsamen Regelungen kommen“, so Steidl.
Auch die Grünen reklamieren das Thema für sich, wie Wohnbausprecher Josef Scheinast durchblicken ließ: „Seit 2014 haben wir uns bemüht, dass wir eine Zweitwohnsitzabgabe mehrheitsfähig machen. Ich freue mich, wenn die ÖVP jetzt endlich so weit ist.“
FPÖ: „Wir fordern das seit Jahren“
Die Freiheitlichen sehen ihre jahrelange Forderung endlich ernst genommen. Landtagsabgeordneter Andreas Schöppl sagte: „Es ist ein Schritt, der längst überfällig war. Die Freiheitlichen fordern das seit Jahren. Wir warten jetzt einmal ab, was die Regierung im Konkreten vorlegt und werden uns das genau anschauen.“
Koalitionspartner NEOS mit Klubobmann Josef Egger sieht sich politisch etwas übergangen: „Uns wäre es recht gewesen, wenn der Koalitionspartner das zuerst mit uns abgesprochen hätte und nicht schon an die Öffentlichkeit gegangen wäre. Wir haben natürlich Vorgespräche geführt, und es steht auch in unserem Koalitionsvertrag, dass wir eine Zweitwohnsitzabgabe prüfen und überlegen einzuführen.“
Neues Gesetz ab 1. Jänner 2020 in Kraft
Das am Mittwoch beschlossene Nächtigungsabgabengesetz tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft und sieht etwa vor, dass, wer künftig eine Privatunterkunft touristisch anbieten will, sich dazu an die Gemeinde wenden muss. Die Behörden prüfen dann, ob die Vermieter alle (raumordnungs-)rechtlichen Bestimmungen einhalten und am Ort der Unterkunft auch ihren ordentlichen Wohnsitz haben.
Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird eine Registrierungsnummer ausgestellt. Diese soll dann auf den Websites der Plattformen verpflichtend bei den jeweiligen Angeboten mit aufscheinen. Damit soll die bisher oft schwierige Kontrolle und Aufdeckung illegaler Fälle erleichtert werden.
Onlineplattformen müssen Gemeinden informieren
Zugleich sieht das Gesetz eine Auskunftspflicht der Onlineplattformen gegenüber der Abgabenbehörde vor. Und das dürfte zweifelsohne der größte Wurf im neuen Gesetz sein: Denn Airbnb und Co. müssen neu die Daten der Vermieter und die Adressen ihrer Unterkünfte samt der Zahl der vermittelten Übernachtungen weitergeben. Dagegen haben sich die Internetfirmen stets gewehrt.
Damit soll in Zukunft ausnahmslos jeder, der eine Unterkunft anbietet, die anfallende Ortstaxe zahlen. Verstöße gegen die Registrierungspflicht werden mit bis zu 8.000 Euro, Verstöße gegen die Abgabenpflicht mit bis zu 10.000 Euro geahndet.