Neukirchen am Großvenediger Zweitwohnsitze illegale Zweitwohnungen Raumordnung Raumordnungsgesetz

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Flugbild: Gerald Lehner
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Politik

Zweitwohnsitze: Politik will nun gegensteuern

Nach heftigen Diskussionen um immer mehr, teils illegale bzw. getarnte Zweitwohnsitze kündigt die Landesregierung nun einige Gegenmaßnahmen an. Zur Debatte stehen neue Gebühren für leerstehende Domizile, Chalet-Dörfer und neue Zweitwohnsitze, um mehr Geld in die Gemeindekassen zu bekommen.

Fix kommen soll auch eine genaue Kennzeichnungspflicht für so genannte Appartment-Hotels. Experten sagen, bei solchen Projekten würden immer wieder auch illegale Zweitwohnsitze getarnt errichtet. Die Folge sei, dass gerade bei einigen Chalet-Dörfern zuletzt auch eigene Frühstücksräume gebaut worden seien, damit der Anschein eines Hotels erweckt werden könne.

Unmut bei Einheimischen bzw. dem Wahlvolk wächst

Betreiberfirmen und Investoren aus dem In- und Ausland weisen solche Vorwürfe vehement zurück. Tatsache bleibt, dass das Landschaftsbild in einigen Gemeinden mittlerweile stark von solchen Projekten geprägt ist. Fast jedes Jahr kommen – meistens in Innergebirg – neue Beispiele dazu, die nach derzeitigem Stand der Salzburger Rechtslage völlig legal seien, wie betont wird. In weiten Teilen der Bevölkerung wächst der Unmut dennoch. Das spüren viele Politiker in Gemeinden und auf Landesebene immer stärker – auch solche, die bisher gerne abgesegnet haben.

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Projekt in Bramberg

Preissteigerungen auf Kosten der Einheimischen?

Nach geltender Rechtslage dürfen Chalet-Dörfer und ähnliche Konstruktionen mit Frühstücksräumen als „Hotels“ auch in Hauptwohnsitz-Gebieten gebaut werden. Dort treiben sie laut Fachleuten die Wohnpreise für die einheimische Bevölkerung immer weiter in die Höhe. Solche Entwicklungen wollen Landtag und Landesregierung nun mit einer verpflichtenden Kennzeichnung künftig besser steuern können. Ein Beschluss im Landtag sei noch heuer möglich, heißt es nun, nachdem über Jahre zumindest in den Gremien eher Ruhe herrschte.

Neukirchen am Großvenediger Zweitwohnsitze illegale Zweitwohnungen Raumordnung Raumordnungsgesetz

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Chalet-Dorf in Neukirchen am Großvenediger, das seit Jahren für heftige Diskussionen sorgt

Geld für Kanalbau und Infrastruktur

„Ernsthaft prüfen“ will man nun auch eine neue Abgabe für Zweitwohnsitze. Die könnten dann die Gemeinden direkt einheben, wenn sie für Infrastrukturprojekte wie Kanal- oder Straßenbau zweckgewidmet wird. Auch für leerstehende Wohnungen könnte es eine „Leerstandsabgabe“ geben. 400 bis 500 Euro im Jahr könnte diese betragen. Gerade in der Stadt Salzburg mit einem geschätzten Leerstand von 7.000 bis 10.000 Wohnungen erhofft man sich zusätzliche Einnahmen.

Eigene Beratungsstelle für Gemeinden

Künftig will das Land auch die Gemeinden bei den Verfahren der Flächenwidmung stärker unterstützen. Dazu wird in der Abteilung 10 der Landesverwaltung ein Service-Center eingerichtet, das sich mit den rechtlichen Grundlagen von Aparthotels und Zweitwohnsitzen beschäftigt. Zwei Mitarbeiter sollen sich dort künftig nur um die Beratung der Gemeinden kümmern, die gegen illegale und legale Zweitwohnsitze vorgehen wollen.

Rückwidmungen von Bauland erleichtern

Speziell bei Flächenwidmungsverfahren könnten Gemeinden diese Hilfe gut brauchen, sagt der zuständige Landesrat Josef Schwaiger (ÖVP). Es gebe derzeit etwa 25 Hektar im Bundesland, die als Zweitwohnsitzgebiete gewidmet sind, und die aber noch nicht bebaut wurden. Hier gibt es laut dem aktuellen Raumordnungsgesetz die Möglichkeit der entschädigungslosen Rückwidmung. Bedingung: Die Widmung muss älter als zehn Jahre sein. Und es muss einen Bebauungsplan geben, betont Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP). Diese Rückwidmungen möchte die Landesregierung den Gemeinden künftig erleichtern.

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Mittersill Pass Thurn Wasenmoos  Zweitwohnsitze illegale Zweitwohnungen Raumordnung Raumordnungsgesetz

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Links die Baustelle für die Chalets beim Wasenmoos (Naturschutzgebiet rechts) – auf Mittersiller Seite des Pass Thurn
Mittersill Pass Thurn Wasenmoos  Zweitwohnsitze illegale Zweitwohnungen Raumordnung Raumordnungsgesetz

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Baustelle an der Straße zum Pass Thurn. Das Projekt ist laut Gemeinde- und Landespolitikern völlig legal und nicht mehr aufzuhalten.
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Das alpine Moor bzw. Naturschutzgebiet Wasenmoos (hinten) auf der Sonnseite des Salzachtals liegt in großer Nähe zu den kommenden Neubauten
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Die Chalets werden durch eine riesige Stützmauer an der Passstraße von Verkehrslärm und Blicken abgeschottet
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Pass Thurn mit Baustelle und Wasenmoos auf Pinzgauer Seite. Hinten: Südliche Ausläufer des Hahnenkamms, Wilder Kaiser und Kitzbüheler Horn.
Bauarbeiten Feriendorf Mittersill / Pass Thurn
ORF/Peter-Paul Hahnl
Baustelleneinfahrt am Freitag – mit Neuschnee

Kennzeichnung von Großbetrieben wird geändert

Eine weitere Maßnahme, die in den kommenden Monaten diskutiert werden soll, ist die Kennzeichnung von Großbetrieben. Dabei spielt die Frage eine Rolle, ab wann ein Betrieb ein Großbetrieb ist? Für diesen gelten dann strengere Regeln. Derzeit liegt die Grenze bei 120 Betten. Künftig könnte man sie auf 100 oder sogar 80 Betten senken, sagt Regierungschef Haslauer. Derzeit gibt es viele Betriebe, die knapp unter der Grenze von 120 bleiben. Deshalb seien die Behörden rechtlich machtlos, heißt es bei Fachbeamten des Landes.

Andreas Heyer, Gerald Lehner – ORF Radio Salzburg, salzburg.ORF.at

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