Gericht

Mit Bierflasche schwer verletzt: Zwei Urteile, Vertagung

Am Salzburger Landesgericht ist Dienstagabend im Prozess zu einer Massenschlägerei, bei der ein Beteiligter in Kaprun (Pinzgau) mit einer Bierflasche schwer verletzt wurde, das Verfahren gegen den zweiten der beiden Hauptangeklagten vertagt worden. Zwei Nebenangeklagte fassten dagegen Bewährungsstrafen aus.

Ein Österreicher und ein Syrer, die an der Massenschlägerei in Kaprun beteiligt waren, wurden schuldig gesprochen – allerdings nicht wegen der Schlägerei, sondern wegen schweren Raubs. Sie hatten bei einem Drogengeschäft in Saalfelden (Pinzgau) einen anderen in einen Keller gelockt, mit einer Waffe bedroht und beraubt. Dafür bekamen zwölf bzw. 15 Monate Haft auf Bewährung. Diese beiden Urteile sind schon rechtskräftig.

Der Massenschlägerei-Prozess gegen die beiden Hauptangeklagten – einen 21-jährigen Staatenlosen und einen in Russland geborenen Österreicher – wird dagegen am 8. April zur Erörterung eines Gutachtens fortgesetzt. Der hauptangeklagte Staatenlose leugnete ja, mit der abgebrochenen Bierflasche zugeschlagen zu haben. Das Verfahren gegen ihn wurde schon vergangene Woche vertagt, am Dienstag folgte dann die Vertagung im Fall des zweiten Hauptangeklagten.

Gesicht „zerfetzt“

Der Vorfall passierte im September 2023 vor einem Kapruner Lokal: Ein Streit des 21-jährigen Hauptangeklagten mit seiner Ex-Freundin eskalierte und weitete sich zu einer Massenschlägerei aus. Dabei wurde einem jungen Pinzgauer, der der Ex-Freundin zu Hilfe kam, laut Anwalt mit einer abgebrochenen Bierflasche das Gesicht „zerfetzt“. Insgesamt neun Jugendliche und junge Männer zwischen 16 und 23 Jahren wurden deshalb angeklagt. Mehr dazu in Mit Bierflasche schwer verletzt – Prozess (salzburg.ORF.at; 12.3.2024).