Landesgericht Salzburg
ORF/Georg Hummer
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Gericht

Glas in Hals gerammt: 13 Jahre Haft

Am Salzburger Landesgericht ist ein Flachgauer am Donnerstag zu 13 Jahren Haft wegen versuchten Mordes verurteilt worden. Damit fällt die Strafe niedriger aus als in einem ersten Prozess in dem Fall. Der Verurteilte soll seinem Opfer bei einem Streit den Stiel eines abgebrochenen Weinglases in den Hals gerammt haben.

Das Opfer überlebte den Vorfall in einem Lokal in der Stadt Salzburg vor eineinhalb Jahren nur knapp. Laut Ersturteil nahm der vorbestrafte Angeklagte den Tod des anderen Mannes in Kauf. Damals lautete das Urteil auf 15 Jahre Haft wegen Mordversuchs. Doch die Richter hätten damals einen rechtlichen Fehler gemacht, entschied der Oberste Gerichtshof (OGH). Deshalb kam es am Donnerstag zur Wiederholung des Verfahrens. Im neuerlichen Prozess hoffte der Angeklagte auf eine geringere Strafe – zu Recht.

15-Zentimeter-Wunde nahe der Halsschlagader

Das Opfer des Flachgauers erlitt bei der Auseinandersetzung eine 15 Zentimenter lange Wunde in der Nähe der Halsschlagader. Das Blut müsse damals nur so gespritzt haben, sagte die zuständige Richterin Donnerstagvormittag bei der Verhandlung.

Der Angeklagte beteuerte aber, er habe nicht den Tod dieses anderen Lokalgastes in Kauf genommen, mit dem er in Streit geraten war. Er habe das Glas auch nicht absichtlich abgebrochen und sei dann auf das Opfer losgegangen. Vielmehr müsse dieses Zerbrechen während des Schlages passiert sein, als er versucht habe, dem Opfer das Handy abzunehmen. „Er wollte in erster Linie verhindern, dass er die Polizei anruft“, versuchte Verteidiger Leopold Hirsch das Verhalten seines Mandanten zu erklären. „Weil er gefürchtet hat, dass er danach Nachteile hat, weil er ja noch in der Bewährung wegen einer anderen Strafe war.“

Neues Urteil noch nicht rechtskräftig

In der Neuauflage des Prozesses hatten die neuen Richter und Geschworenen alle Möglichkeiten – von Freispruch bis zu einer schärferen Strafe. Schlussendlich verurteilten sie den Flachgauer zu 13 Jahren Haft wegen Mordversuchs. Das neue Urteil ist noch nicht rechtskräftig.