Der Oberste Gerichtshof hat nun entschieden, dass die damals gleichzeitige Verurteilung wegen Nötigung nicht möglich ist. Wann das Verfahren neu durchgeführt wird, ist noch nicht entschieden.
Zu der Attacke kam es im November 2022 vor einem Lokal in der Imbergstraße, dabei verfehlte der 27-Jährige aus Wals laut Staatsanwaltschaft nur knapp die Halsschlagader des Opfers. Ein Türsteher leistete sofort Erste Hilfe. Eine Not-Operation im Spital rettete dem 46-Jährigen das Leben. Die Anklagebehörde sah versuchten Mord. Der vier Mal vorbestrafte Verdächtige habe den Tod seines Kontrahenten in Kauf genommen.
Angeklagter: „Wollte ihm Handy aus der Hand schlagen“
Der 27-jährige Flachgauer sagte beim Prozessauftakt, dass es ihm leid tue, er wollte dem Mann lediglich ein Handy aus der Hand schlagen, dabei habe er ein Weinglas in der Hand gehabt. Das 46-jährige Opfer erlitt eine tiefgehende 15 Zentimeter lange Schnittwunde am Hals. „Er gibt zu, dass er hier diesen Schlag versetzt hat, dass er die Verletzung zugefügt hat, aber nicht, dass er einen versuchten Mord oder Mord begehen wollte, es fehlt jegliches Motiv, die Personen kannten sich auch nicht“, sagte Verteidiger Leopold Hirsch.