Die Verordnung gilt für die Jahre 2024 und 2025. In ihr ist genau aufgeführt, wie viele Vögel welcher Tierart in welchem Jagdgebiet höchstens geschossen werden dürfen. Schwerpunkte sind vor allem im nördlichen Flachgau und in der Wildregion rund um den Untersberg. In der Verordnung sind Abschusszahlen für Rabenkrähen, Elstern, Eichelhäher, Graureiher und Kormorane enthalten. Die genauen Abschussbescheide müssen aber noch von den jeweils zuständigen Bezirksjägermeistern erstellt werden.
Naturschutzbund will Beschwerde einlegen
Naturschutzorganisationen haben die Verordnung ja in den letzten Wochen scharf kritisiert, auch eine Demonstration fand am Montag statt. Da das zu keiner Änderung führte, kündigt der Naturschutzbund jetzt rechtliche Schritte an. Man werde Klage bzw. Beschwerde gegen die „sachlich nicht gerechtfertigte“ Abschussverordnung bzw. die einzelnen Abschussbescheide einlegen, sagte der Salzburger Naturschutzbund-Vorsitzende Winfrid Herbst gegenüber dem ORF. Details wollte er aber noch nicht nennen.