Das Clubhotel Hinterthal am Florysee im Maria Almer Ortsteil Hinterthal
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Gericht

Urteil stuft Großhotel als Ferienwohnungen ein

Das jüngste Gerichtsurteil gegen den Ex-Bürgermeister von Maria Alm (Pinzgau) ist in der laufenden Debatte um Zweitwohnsitze möglicherweise brisant. Das Landesgericht stuft nämlich ein Großhotel im Ortsteil Hinterthal als Anlage für Ferienwohnungen ein.

Die Beurteilung des Gerichtes geht aus der mündlichen Begründung des Urteils von Donnerstag hervor. Darin hielt der Richter fest, das Hotel in Hinterthal seien eigentlich Ferienwohnungen. Und über solche Apartments wird auch in der allgemeinen Gemeinde- und Landespolitik schon seit Jahren heftig diskutiert bzw. gestritten.

Offiziell ist das Clubhotel Hinterthal ein Hotel – so steht es zumindest im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Maria Alm. Dort ist das Areal mit einem Haupthaus und mehreren Lodges an einem kleinen See als Beherbergungsgroßbetrieb ausgewiesen. Die Apartments sollen von den Besitzern an Touristinnen und Touristen zur Übernachtung vermietet werden.

Das Clubhotel Hinterthal am Florysee im Maria Almer Ortsteil Hinterthal
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Das Clubhotel Hinterthal besteht aus einem Haupthaus und mehreren Lodges an einem kleinen See

Richter sieht Ferienwohnungen in Hotel

Tatsächlich handle es sich bei den 24 Apartments in den Gebäuden des Clubhotels um Zweitwohnungen. So beurteilte es zumindest am Donnerstag der Richter in seiner Urteilsbegründung gegen den Maria Almer Ex-Bürgermeister Alois Gadenstätter (Wählergemeinschaft Pro Maria Alm). Der Pinzgauer wurde – nicht rechtskräftig – zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Er soll vereinbart haben, dass der Betrieb eine Pauschale bei der allgemeinen Ortstaxe für Hotels bezahlt, obwohl eine solche Pauschale durch das Gesetz nicht gedeckt ist.

Zudem wäre hier die besondere Ortstaxe für Zweitwohnsitze einzuheben gewesen, betonte der Richter. Diese hat für die Gemeinde und den Tourismuverband aber einen Nachteil: Sie muss zur Hälfte an das Land Salzburg abgeführt werden.

Apartmenthotels werden gerade wieder diskutiert

Ob der Richterspruch auch eine Rückwirkung auf die Flächenwidmung in Maria Alm und womöglich darüber hinaus haben könnte, das hängt wohl auch davon ab, ob das Urteil in höheren Instanzen bestätigt wird oder nicht. Brisant ist das Thema jedenfalls: Apartmenthotels, in denen Ferienwohnungen vermietet werden, werden aktuell wieder in der Landespolitik heftig diskutiert. Anlass sind Apartmentbesitzer, die sich gegen die schärferen Regeln wehren. Diese schreibt das neue und seit heuer geltende Salzburger Raumordnungsgesetz vor – mehr dazu in Apartmenthotels: Neues Gesetz sorgt für Streit (salzburg.ORF.at; 14.11.2023).