Apartmenthotels Appartement Hotels Zweitwohnsitze im Land Salzburg
ORF
ORF
Politik

Apartment-Hotels: Neues Gesetz sorgt für Streit

Die strengeren Zweitwohnsitz-Regelungen im Land Salzburg sorgen für erste Streitfälle. In den vergangenen Jahren wurden viele Apartment-Hotels gebaut. Die Eigentümer dieser Apartments dürfen nach dem neuen Gesetz ihre Wohnungen aber nicht mehr nutzen und drohen Klagen an.

Unzählige Apartment-Hotels gibt es mittlerweile in den Salzburger Gebirgsgauen. Kunden aus Deutschland, aus Großbritannien oder aus den Niederlanden kaufen oft die teuren Urlaubs-Wohnungen in den – offziell – Hotel-Anlagen. Nach den Kaufverträgen standen ihnen bisher meist rund drei Wochen pro Jahr zur eigenen Nutzung zu. Mit den strengeren Regeln im seit Jahresbeginn gültigen neuen Landes-Raumordnungs-Gesetz ist das jetzt anders. Wenn der Eigentümer seine Wohnung nutzt, gilt das als offenbar als illegale Zweitwohn-Nutzung – und die will das Land verhindern.

Apartmenthotels Appartement Hotels Zweitwohnsitze im Land Salzburg
ORF
In den letzten Jahren entstanden in vielen Orten Apartment-Hotels, in denen sich internationale Eigentümer Apartments kauften

„Haben etwas gekauft, das sie touristisch nutzen wollten“

Dagegen wollen sich viele Betroffene jetzt wehren, sagt die Salzburger Rechtsanwältin Constanze Emesz: „Ich vertrete sowohl Betreiberseite als auch Eigentümerseiten, die sozusagen an einem Punkt angelangt sind, wo sie nicht mehr weiterwissen. Sie sagen: Sie haben etwas gekauft, das sie touristisch nutzen wollten, teilweise oder zu geringem Teil auch für sich selbst. Und jetzt stehen sie vor dem Problem: Dürfen wir dort noch hin? Wie dürfen wir das nutzen? Ich halte die Situation im Moment für untragbar.“

Anwälte berichten von Käufern, die überlegt haben, das Land Salzburg auf Schadenersatz zu klagen. „Es ist in erster Linie ein massiver Eingriff in das Eigentums-Grundrecht und auch in den Gleichheitsgrundsatz“, sagt dazu der Saalfeldener (Pinzgau) Rechtsanwalt Siegfried Kainz. „Und nach unserem Dafürhalten und auch nach den Ergebnissen des von uns eingeholten Gutachtens ist es eigentlich völlig klar, dass ein kompletter Ausschluss der Eigennutzung grundrechtswidrig ist.“

Streit um Apartment-Hotels

Viele internationale Eigentümer im Grundbuch

Apartment-Hotels wurden in vielen Gemeinden oft als Lösung gesehen, wenn die Orte neue Häuser wollten, aber kein einzelner großer Betreiber investierte. Heute stehen viele internationale Wohnungseigentümer mit ihren Apartments im Grundbuch. Regelmäßig gab es Warnungen, dass diese Apartment-Hotels zu neuen Zweitwohnsitzen und stark steigenden Preisen führen.

Wird Gesetz aufgeweicht? Für Ortschef „der falsche Weg“

Raumordnungs-Landesrat Martin Zauner (FPÖ) kündigte für diese Woche einen Runden Tisch an. Schließlich drängen Anwälte und die Immobilienwirtschaft auf eine Gesetzesänderung.

Den Interessen der Apartment-Käufer entgegenzukommen, hält der Bad Gasteiner (Pongau) Bürgermeister Gerhard Steinbauer (ÖVP) aber für „falsch“. Denn mit den Apartment-Hotels „ist jetzt eine Konstruktion gescheitert, von der wir immer gesagt haben, dass sie scheitern kann und die Wahrscheinlichkeit sehr groß ist, dass sie scheitert. Und da kommt man dann später daher und sagt: Wir hätten jetzt da gerne die Ausnahme. Ich denke, das ist der falsche Weg. Und wenn man das jetzt so in diese Richtung machen möchte, dann muss man sich darüber im Klaren sein, dass man weitere Zweitwohnsitze schafft.“

Wohnungen in neuen Apartment-Hotel-Anlagen werden im Land Salzburg jedenfalls weiterhin verkauft.