Wenn die Behörde entscheidet, dass es öffentliches Interesse an dem Abriss gibt, dann kann die BUWOG ihren Bewohnern die bestehenden Mietverträge notfalls gerichtlich kündigen.
„Schritt der BUWOG nicht zielführend“
Nach dem eingebrachten „Interessensbescheid“ der BUWOG hagelt es nun Kritik von mehreren Seiten. Der Mieterschutzverband stößt sich daran und hat bereits eine Einwendung eingebracht. Auch das Bauressort der Stadt Salzburg ist alles andere als erfreut über die Vorgangsweise der BUWOG. Ihren „Interessensbescheid“ hat sie bei der Stadt Salzburg als Bezirksverwaltungsbehörde bereits eingebracht.
Zuständiges Ressort not amused
Man sei sehr irritiert über diese Vorgangsweise, heißt es aus dem Büro der zuständigen Vizebürgermeisterin Barbara Unterkofler (ÖVP). Ihr Sprecher Alexander Raich betont, die Maßnahme sei völlig unnötig: „Das mag in Wien vielleicht normal sein. Bei uns sorgt das für viel Verunsicherung. Das ist kein zielführender Schritt der BUWOG.“
Raich erwartet vorerst keine Verzögerungen im Verfahren, der „Interessensbescheid“ habe aber dennoch politische Konsequenzen: „Wir haben unser Verordnungsverfahren jetzt ausgesetzt – bis zur Entscheidung der Behörde.“
Insgesamt 360 Wohnungen sollen durch die geplante Nachverdichtung entstehen. Knapp die Hälfte davon sind geförderte Mietwohnungen. Den Bestandsmietern werde weiterhin eine günstige Miete zugesichert.