Was die Landesumweltanwaltschaft künftig noch oder nicht mehr darf, wird ein wichtiges Thema für die neue Koalition sein. Der Gesetzesentwurf der Volkspartei zeigt, in welche Richtung es geht. Bei besonders wichtigen öffentlichen Interessen sollen Bauvorhaben genehmigt werden. Kritiker weisen darauf hin, dass öffentliches Interesse auch bei der Errichtung von Straßen oder Hotelanlagen argumentiert werden könne – hier seien Konflikte mit Naturschutzinteressen programmiert.
Anlagen, die Energie aus erneuerbaren Quellen erzeugen – also Wasser- oder Windkraftwerke –, haben nach dem Gesetzesentwurf auf jeden Fall Vorrang vor dem Naturschutz. Vorgesehen ist in dem Gesetzesentwurf auch, dass beispielsweise Zufahrten zu Anlagen, wie etwa Windrädern, leichter genehmigt werden dürfen als bisher.
Kein Rechtsweg mehr zum Verwaltungsgerichtshof
Außerdem soll die Landesumweltanwaltschaft das Revisionsrecht verlieren, wenn sie gegen Bauvorhaben beim Verwaltungsgerichtshof vorgehen will. Damit würde sie die letzte Instanz in Verfahren verlieren. Beim Bau des Wasserkraftwerkes Stegenwald (Pongau) legte die Landesumweltanwaltschaft Revision eingelegt, was vor allem bei der ÖVP viel Ärger ausgelöst hat.