Das Gericht kam zu der Erkenntnis, dass der Türkin die Straftat nicht nachgewiesen werden könne. Die Staatsanwaltschaft gab dazu keine Erklärung ab. Damit ist der Freispruch noch nicht rechtskräftig.
Mauerwerk schwer in Mitleidenschaft
Konkret soll die Angeklagte an einem Freitag einen Wasserhahn und einen Wasserauslauf unter einem Waschbecken geöffnet haben. So strömte das Wasser über das Wochenende in mehrere Räume und durch mehrere Stockwerke. Als Motiv nennt die Staatsanwaltschaft eine Racheaktion der Frau, weil ihr Probevertrag als Reinigungskraft nicht verlängert worden sei.
Beschuldigte weist Vorwürfe zurück
Die Beschuldigte erklärte, sie habe sich über den Jobverlust gar nicht geärgert. Die Auswertung der Schlüsselkarten für die Türschlösser im Schloss, in dem die Stadtregierung und ein Teil der Verwaltung untergebracht sind, hat laut Ermittlungen ergeben, dass die Angeklagte als letzte die Räumlichkeiten betreten hatte, von denen der Wasserschaden ausgegangen war. Insgesamt sollen acht Kubikmeter Wasser entronnen sein.
Gutachten führte zu Freispruch
Allerdings ergaben Messungen, dass es erst ab Samstag um 23.00 Uhr zu mehr Wasserverbrauch gekommen sei, wie ein Verantwortlicher der Immobiliengesellschaft, die für das Gebäude zuständig ist, am ersten Verhandlungstag erläuterte. Es wurde deshalb ein Gutachten eingeholt, das nun zum Freispruch führte.
Der Schaden an dem denkmalgeschützten Schloss Mirabell betrug 170.000 Euro.