Die nun Dachdecker sind 42 und 49 Jahre alt und stammen aus Deutschland. Ihre Freisprüche sind nicht rechtskräftig, weil der Bezirksanwalt als Vertreter der Anklage keine Erklärung abgab.
„Bei Flämmarbeiten bleibt immer ein Restrisiko“, stellte einer der beiden vom Gericht konstultierten Sachverständigen fest. Bei der Verhandlung wurde am Montag auch von Fachleuten im Detail geschildert, dass man das Ende der 1970er-Jahre gebaute Dach nicht vom Gebäudeinneren begehen und kontrollieren konnte.
Ankläger gab keine Erklärung ab
Die beiden Männer mit langjähriger Berufserfahrung, die damals Bitumenplatten am Dach mit Propangasbrennern verschweißt haben, sollen laut Anklage nach der Arbeit nicht vorschriftsgemäß kontrolliert haben, ob sich durch die Hitzebildung Baustoffe entzündet haben.
Sie beteuerten dagegen im Ermittlungsverfahren stets ihre Unschuld.
Prozess drehte sich um Kontrollen beim Flämmen
Einem Gutachten zufolge haben die Beschuldigten 30 Minuten nach den Flämmarbeiten das letzte Mal kontrolliert, ob sich etwa Glimmstellen gebildet haben oder ein Brandgeruch wahrzunehmen war. Sie hätten jedoch den gesamten Arbeitsbereich mehrmals und länger beobachten müssen, und zwar auch zwei Stunden nach getaner Arbeit, hieß es. Da stand das Dach allerdings schon in Flammen.
Die zwei Dachdecker schilderten dem Richter, dass sie um 10.45 Uhr die Flämmarbeiten beendet hatten und bis 11.30 noch auf der Baustelle waren. In diesem Zeitraum hätten sie den Arbeitsbereich mehrmals kontrolliert und dabei weder einen Brandgeruch noch sonst etwas Verdächtiges wahrgenommen. Als sie nach circa einer Stunde von der Mittagspause in einem Wirtshaus zur Schule zurückgekehrt sind, sei bereits die Feuerwehr an Ort und Stelle gewesen.
Dachdecker sah morsches Holz
Ein Beschuldigter erzählte noch, dass er während seiner Arbeiten bei einem Gully am Dach morsches Holz festgestellt hat. Und er habe im Dach ein Kabel entdeckt, „das nicht zulässig war“. Laut Verteidiger Christoph Rother haben die Beschuldigten alle Vorschriften eingehalten. „Sie waren auch mit den erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen wie Wasserkübel und Feuerlöscher ausgestattet.“
Der Richter wollte von den beiden anwesenden Sachverständigen wissen, ob die Dachdecker alles richtig gemacht haben oder ob es etwas geändert hätte, wenn sie den Arbeitsbereich noch länger kontrolliert hätten. Ein Experte antwortete, dass der Dachraum nicht einsehbar gewesen sei und deshalb eine Nachkontrolle aufgrund der speziellen Dachkonstruktion sehr schwierig gewesen wäre.
„Auch Schwelbrand wäre unentdeckt geblieben“
Mit „sehr großer Wahrscheinlichkeit“ wäre der entstehende Schwelbrand auch bei einer längeren Beobachtung zunächst unentdeckt geblieben. Und falls man Rauch gesehen hätte, hätte man das Feuer nicht mehr mit einem Wasserkübel oder Feuerlöscher löschen können.
Schließlich kam der Richter aufgrund der Erläuterungen der Sachverständigen zu dem Ergebnis, dass es auch nichts geändert hätte, wenn die beiden Dachdecker länger auf der Baustelle geblieben wären.
Die Bundesimmobiliengesellschaft, die Eigentümerin des Gebäudes ist, wurde mit ihren Ansprüchen in Höhe von 10.000 Euro vom Gericht auf den Zivilrechtsweg verwiesen.
Was damals geschah
Das Feuer brach zu Mittag auf dem Dach auf einer 1.100 Quadratmeter großen Bitumenfläche aus. Die Flammen breiteten sich auf das obere Stockwerk der Schule aus. Mehr als 100 Feuerwehrleute standen im Löscheinsatz. Verletzt wurde niemand. Der Schaden ging allerdings in die Millionenhöhe.
Die rund 500 Schüler werden nun bis zur geplanten Fertigstellung der Sanierung des Gebäudes im Jahr 2025 in Containern am Sportplatz von den rund 50 Lehrkräften unterrichtet.
Im Februar hatte die Staatsanwaltschaft Salzburg einen Strafantrag gegen die zwei unbescholtenen Bauarbeiter eingebracht.