Der 51-jährige Sohn konnte dem Vater nach dessen Tötung der 71-jährigen Mutter die Waffe entreißen. Bei hartem Gerangel erlitt der alte Mann innere Verletzungen, an denen er wenig später verstarb.
Sohn wandte keine überschießende Gewalt an
Gegen den Sohn wurde dann ein Verfahren wegen Notwehrüberschreitung eingeleitet. Am Ende ergaben Ermittlungen, dass ihm „keine überschießende Gewaltanwendung“ angelastet werden könne. Der Sohn hat laut Staatsanwaltschaft „kein strafrelevantes Handeln“ gesetzt: „Er hat in Notwehr gehandelt.“ Das Verfahren wurde vergangene Woche aus rechtlichen Gründen eingestellt, wie am Dienstag erst bekannt wurde.
Sohn wehrte Messerangriff des Vaters ab
Zugetragen hatte sich die Tragödie im Wohnhaus der Familie. Hintergrund war offenbar ein Streit um das Familienerbe. Der 81-Jährige tötete seine Ex-Frau, die in dem Haus getrennt von ihm lebte, von hinten mit einem Schuss in den Kopf und richtete dann die kleinkalibrige Pistole gegen den Sohn. Der erlitt einen Steckschuss im Unterkiefer. Bei dem anschließenden Handgemenge konnte der Sohn den Vater am Boden fixieren, ihm die Pistole entreißen und einen Notruf absetzen.
Zwei Tote nach Familienstreit: Verfahren eingestellt
Nach einem tödlichen Familienstreit in Maishofen vergangenen Sommer sind jetzt die Ermittlungen gegen den Sohn eingestellt worden. Er habe zweifelsfrei in Notwehr gehandelt, hat die Staatsanwaltschaft festgestellt. Die Auseinandersetzung im Haus der Familie hatte damals zwei Todesopfer gefordert.
Dem Pensionisten gelang es noch, sich mit einem Messer zu bewaffnen, das ihm aber der Sohn während der neuerlichen tätlichen Auseinandersetzung abnehmen konnte. Der Vater, der Rippenbrüche erlitten hatte, starb an inneren Verletzungen.