Schild am Landesgerichtsgebäude in Salzburg
ORF.at/Georg Hummer
ORF.at/Georg Hummer
Gericht

Zwölf Monate bedingt für Wiederbetätigung

Wegen Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz ist Dienstagnachmittag beim Landesgericht ein 22-Jähriger aus St. Koloman (Tennengau) zu zwölf Monaten bedingter Haft verurteilt worden.

Der Mann war angeklagt, weil er seine Wohnung mit mehreren Nazi-Devotionalien dekoriert haben und Bilder davon per Whats-App an eine Bekannte geschickt haben soll. Eine 27-jährige, die Zeichnungen für die Dekoration des Verurteilten angefertigt hat, wurde freigesprochen. Beide Urteile sind bereits rechtskräftig.

Eine Fülle an alten Relikten aus der Zeit des Nationalsozialismus sollen bei dem Angeklagten aus St. Koloman (Tennengau) gefunden worden sein. Neben einer Hakenkreuzfahne und einer Reichskriegsflagge mit Hakenkreuz, soll der Mann laut Anklage auch eine Uniformjacke der deutschen Wehrmacht, eine Kappe mit Reichsadler und Hakenkreuz und eine Ausgabe von Hitlers „Mein Kampf“ besessen haben. Zudem stellten die Ermittler einen Offiziersdolch der Luftwaffe mit Hakenkreuz sicher.

„Dekoration“ per WhatsApp an Bekannte geschickt

Zumindest eine Aufnahme dieser „Dekoration“ soll der Mann an eine Bekannte per Kurznachrichtendienst WhatsApp geschickt haben. Auch das Bild eines lachenden Jungen mit einem Hakenkreuzfähnchen vor der Brust, in Verbindung mit dem Text, „Sebastian, 7. Schweiz. Traumberuf: SS-Offizier“, soll er an einen WhatsApp-Kontakt geschickt haben.