Justizgebäude Salzburg
ORF.at/Georg Hummer
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Gericht

Attacke auf Mesner – Prozess vertagt

Kein Urteil gibt es heute im Prozess gegen einen Salzburger, der im Dom einen Kirchendiener mit einem Fußtritt verletzt, mit Steinen geworfen und eine Glocke beschädigt haben soll. Der 54jährige ist nicht vor Gericht erschienen, er dürfte aus dem Obdachlosenmilieu sein.

Der zuständige Richter will noch etwa einen Monat lang versuchen, den Angeklagten über den Gerichtstermin zu informieren. Danach könnte auch in seiner Abwesenheit ein Urteil gesprochen werden. Der angeklagte Salzburger hätte Montagnachmittag in Salzburg vor Gericht erscheinen sollen, weil er im Salzburger Dom einen Mesner attackiert, Steine in den Dom geworfen und eine antike Glocke beschädigt haben soll. Der Angriff ereignete sich am 1. Mai während der Frühmesse im Dom. Im Eingangsbereich warf der polizeibekannte Mann mit Steinen, läutete in der Sakristei eine antike Glocke und beschädigte diese sogar.

Der Gottesdienst wurde unterbrochen, der Mesner eilte herbei. Doch der Randalierer ließ sich nicht beruhigen, ging auf den Kirchendiener los und verletzte ihn mit einem heftigen Fußtritt.

Vandalenakte in Kirchen können streng bestraft werden

Der Mesner verständigte daraufhin die Polizei. Warum der Salzburger so aggressiv war ist nicht bekannt. Vandalenakte in Kirchen sind kein Kavaliersdelikt, sie können streng bestraft werden.

Im Strafgesetzbuch gibt es dazu einen eigenen Paragraphen, nämlich Störung der Religionsausübung. Dort heißt es sinngemäß: Wer den gesetzlich zulässigen Gottesdienst hindert oder stört, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen. Dazu kommen am Montag die Vorwürfe der Körperverletzung am Mesner und der Sachbeschädigung an der Glocke.