Arbeiter bei Hitze
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Wirtschaft

Baugewerkschaft will hitzefrei ab 32,5 Grad

Eine verpflichtende Regelung für Bauarbeiten bei großer Hitze verlangt die Gewerkschaft Bau-Holz. Baustellenbetreiber müssen die aktuelle Hitzeregel für Bauarbeiter nicht einhalten, die Vorschriften beruhen auf Freiwilligkeit.

Bauarbeiter-Schlechtwetter-Entschädigungsgesetz: Hinter diesem Wortungetüm verbirgt sich unter anderem die aktuelle Hitzeregel für Baustellen. Große Hitze gilt demnach als „Schlechtwetter“, und ab 32,5 Grad kann ein Baustellenbetreiber die Arbeiten einstellen.

Das Problem ist das Wörtchen „kann“ – er muss nämlich nicht, denn verpflichtend ist die Regel keineswegs. Die Gewerkschaft will eine Pflicht zum Baustopp, Entgeltfortzahlung inklusive, wie es in vergleichbaren Situationen etwa bei starkem Regen bereits der Fall ist, sagt Andreas Huss von der Gewerkschaft Bau-Holz.

Gewerkschaft will hitzefrei für Bauarbeiter

Am Donnerstag ist zum ersten Mal eine neue, unverbindliche Sonderregelung für Bauarbeiter in Kraft getreten – hitzefrei bei mehr als 32,5 Grad.

„Hitze kommt ja nicht überraschend“

„Das kann man planen. Wenn es einmal sehr heiß wird, dann weiß man das üblicherweise ja schon einige Tage vorher, und es kommt somit nicht überraschend. Daher kann man in solchen Fällen den Baustellenablauf entsprechend planen“, argumentiert Huss.

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Bau-Innungsmeister Peter Dertnig lehnt einen Rechtsanspruch jedoch ab. „Wenn es zu heiß ist, dann muss man die Arbeit einstellen – das ist eine ganz normale Sache. Ein Rechtsanspruch darauf wurde aber nicht ausgehandelt, und ich bin auch gegen einen solchen“, betont Dertnig.

Forderungen der Gewerkschaft gehen noch weiter

Die Forderungen der Gewerkschaft gehen noch weiter – etwa eine Viertagewoche bei Hitzearbeit oder ein Überstundenstopp ab 30 Grad. Mit zunehmender Hitze steige nämlich auch das Risiko für schwere Unfälle. So gebe es die höchsten Raten an Arbeitsunfällen regelmäßig in den Monaten Juli und August, begründen die Arbeitnehmervertreter ihre Forderung.