Seit Jahresbeginn gibt es auf diesem Sektor ein paar Neuerungen. Am 2. Jänner bzw. 1. Februar traten bei Bundes- und Landesförderungen neue Reglements in Kraft.
Dreistufiges Förderverfahren
Gefördert werde jetzt in drei Schritten, sagt Energietechniker Michael Bellmer aus Grödig (Flachgau): „Der Hauptschritt ist die Bundesförderung. Sie wurde ersetzt durch die Umsatzsteuerbefreiung. Der zweite Schritt ist die Landesförderung. Alle Anlagen, die seit 1. Februar gebaut wurden, werden rückwirkend gefördert.“ Ein dritter Schritt ist die Gemeindeförderung. Ihre Höhe richtet sich nach dem jeweils verfügbaren Gemeindebudget und ist direkt bei der Gemeinde zu beantragen.
Lange warten müsse man auf sein Geld nicht, heißt es. Vorausgesetzt man mache bei der Beantragung alles richtig. Einige PV-Anlagen Anbieter übernehmen die Antragstellung für Ihre Kunden, wodurch sich die Wartezeit bis zur Auszahlung verkürzen soll. Das Geld vom Land würden die Bewerber innerhalb weniger Tage bekommen.
Vergleich mit Wasserkraft nur bedingt möglich
Derzeit produzieren private PV-Anlagen in Salzburg – rein theoretisch – gleich viel Energie wie zehn Salzachkraftwerke. Allerdings laufen diese auch bei Nacht, an trüben Nebel-, Regen- und Neuschneetagen bzw. bei dicht bewölktem Himmel, wenn PV keinen oder nur wenig Strom liefern kann.