Chronik

Ex-Blumenhändlerin wegen Hinterziehung verurteilt

Am Salzburger Landesgericht ist jetzt eine ehemalige Blumenhändlerin aus der Landeshauptstadt zu 20 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die 46-Jährige hinterzog rund 800.000 Euro an Steuern, die sie nun zurückzahlen muss.

Laut Anklage gab die Angeklagte entweder keine Steuererklärung ab, oder sie reichte auch Scheinrechnungen ein. Im Prozess war die 46-Jährige „reumütig geständig“, wie es im Fachjargon heißt. Sie habe sich nicht eingestehen wollen, dass ihr Geschäft schlecht lief.

Rückzahlung von 600 Euro pro Monat

Die Frau muss jetzt als Angestellte arbeiten. Sie muss die hinterzogenen Abgaben komplett zurückzahlen. Derzeit macht sie das in Raten von 600 Euro pro Monat. Bleibt es bei diesem Betrag, dann wären die 800.000 Euro in etwas mehr als 111 Jahren zurückgezahlt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.