Gericht

Blumenhändlerin wegen Hinterziehung angeklagt

Donnerstag muss sich eine Blumenhändlerin aus der Stadt Salzburg vor dem Landesgericht verantworten. Die Geschäftsfrau soll zwischen 2014 und 2023 insgesamt rund 800.000 Euro an Umsatz- und Einkommenssteuer hinterzogen haben.

Laut Staatsanwaltschaft hat die 46-Jährige keine Steuererklärungen abgegeben und Scheinrechnungen eingereicht. Sie gab vor Ermittlern an, in finanziellen Schwierigkeiten gewesen zu sein.

Bis zu zehn Jahre Haft drohen

Bei einem Schuldspruch drohen der Unternehmerin zwischen einem und zehn Jahren Haft.