Wie schreddere ich Akten richtig, welche Akten dürfen überhaupt geschreddert werden und welche müssen archiviert werden? Eigentlich gehört dieses Wissen zum Einmaleins für Beamte, dennoch gibt es nun Auffrischungskurse vom Landesarchiv. Dass eine Wissensauffrischung nicht schaden kann, zeigte der Fall rund um den Grundverkehrsakt zum Kauf der Abramowitsch-Villa am Fuschlsee. Eigentlich hätte der Akt zur Gänze im Archiv landen sollen statt im Reißwolf.
Reges Interesse an Kurs
Der Fachausdruck skartieren besagt, was gemeint ist, nämlich das Vernichten von nicht archivierungswürdigen Akten. Eine Bedeutung, die jedem Beamten geläufig sein sollte. Gleiches gilt für die Unterscheidung von archivierungs- und nicht archivierungspflichtigen Akten.
Der Leiter des Salzburger Landesarchivs Oskar Dohle bestätigt auf ORF-Anfrage, dass es reges Interesse am Auffrischungskurs gebe. Der Kurs stehe allerdings in keinerlei Zusammenhang mit dem Fall der versehentlichen Aktenvernichtung zum Kauf der Abramowitsch-Villa, betont Dohle.