Landesgericht Salzburg
ORF.at/Georg Hummer
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Gericht

Prozess vertagt: Ehefrau auf Straße niedergestochen

Ein Messerangriff auf offener Straße im Salzburger Stadtteil Schallmoos ist Dienstag am Landesgericht verhandelt worden. Gegen Abend wurde das Verfahren vertagt. Im Oktober 2023 ging ein 53-jähriger Somalier auf seine Ehefrau los und stach 13 Mal auf sie ein. Sie überlebte schwer verletzt.

Vor Gericht wollte sich der Angeklagte am Dienstag an nichts erinnern. Das Opfer lebte bereits länger getrennt von ihm. Die Frau wollte sich endgültig trennen, was der Angeklagte offenbar nicht hinnehmen wollte. In Polizeibefragungen sprach er von Eifersucht.

Am Dienstag vor dem Geschworenengericht konnte sich der Verdächtige an die Tat nicht mehr erinnern und gab an nur noch zu wissen, dass er mit der Frau aus dem Bus ausgestiegen sei, und dass er kurz danach blutverschmierte Hände gehabt habe.

Couragierte Passantin ging dazwischen

Auch zwei kleine Kinder des Paares mussten den Angriff am 6. Oktober 2023 mitansehen, sie waren mit ihrer Mutter auf dem Weg in den Kindergarten.

Dass die Frau die vielen Stiche überlebte, ist einer Passantin zu verdanken: die stellte sich damals zwischen den 52-Jährigen und die Frau.

Eine zufällig vorbeikommende Polizeistreife griff ebenfalls ein, leistete Erste Hilfe und nahm den Angreifer noch an Ort und Stelle fest. Die neun gemeinsamen Kinder des Paares wurden damals der Kinder- und Jugendwohlfahrt übergeben. Wo sie heute sind, das ist nicht bekannt.

Bei einem Schuldspruch wegen versuchten Mordes drohen dem Mann zwischen zehn und 20 Jahre Haft oder gar lebenslang.

Tötungsvorsatz bestritten

Der seit 2012 in Salzburg lebende Beschuldigte, der seit 19 Jahren mit dem Opfer verheiratet ist, bestritt einen Tötungsvorsatz. „Ich gebe zu, dass ich die Tat begangen habe. Bis heute weiß ich nicht, wo genau ich sie gestochen habe. Warum ich das gemacht habe, kann ich mir nicht erklären“, sagte er zur vorsitzenden Richterin Ilona Schalwich-Mozes. „Mir ging es nur um meine Kinder. Ich wollte nach Hause zurückkehren.“

Positionen der Verteidigung

Der Angeklagte habe sich in einer Lebenskrise befunden, sagte sein Verteidiger Christoph Hirsch. „Er war ohne Job, die Frau hat über seine Kinder verfügt, und er hatte keinen fixen Ort zum Schlafen.“ Der Mann sei seinem Wunsch nachgejagt, das alles wieder zu richten. Die Tat sei in einer allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbewegung erfolgt, es handle sich nicht um einen versuchten Mord, sondern um einen versuchten Totschlag.

„Eine Art Blutrausch“

„Er ist damals geistig nicht da gewesen. Eine Erinnerung an das Tatgeschehen ist nicht mehr abrufbar“, erklärte der Verteidiger. Die Tat sei in einer emotionalen Ausnahmesituation, in einer Art Blutrausch begangen worden. Was die Vorfälle vor der Messerattacke betreffe, so bekenne sich der Angeklagte wegen fahrlässiger Körperverletzung, nicht aber zu einer gefährlichen Drohung und schweren Nötigung für schuldig.

Der Anwalt des Opfers forderte ein Teilschmerzensgeld in Höhe von 11.290 Euro, wovon der Verteidiger des Angeklagten 5.000 Euro anerkannte. Ein Urteil gab es am Dienstag noch nicht: Wie die Sprecherin des Landesgerichts der APA am frühen Abend mitteilte, wurde der Prozess auf 3. April vertagt.