Fahnen Salzburger Festspiele
ORF/Georg Hummer
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Gericht

Festspiele: Strafanzeige gegen Direktorium abgewiesen

Die Strafanzeige gegen die Führung der Salzburger Festspiele wurde abgewiesen. Das teilten die Festspiele am Dienstag mit. Die Staatsanwaltschaft sehe keinerlei Anfangsverdacht. Sie leitete daher kein Ermittlungsverfahren ein.

Der Künstlerverein „art but fair UNITED“ rund um den bayrischen Sänger Wolfgang Ablinger-Sperrhacke hatte die Betrugsanzeige im Dezember gestellt. Es ging um Absagen im Coronasommer 2020 – und die Gagen von betroffenen Chorsängern. Für die Vorwürfe fand die Anklagebehörde aber keine Beweise und eröffnete kein Ermittlungsverfahren. Ein Einspruch gegen diese Entscheidung sei nicht möglich, so die Festspiele.

In einer Stellungnahme betonte das Festival: „Das Direktorium der Salzburger Festspiele hat inmitten der Corona-Pandemie im Sommer 2020 als einziges Festival unter Aufnahme eines hohen persönlichen Risikos über 1.400 Mitarbeitern, davon rund 900 Künstlerinnen und Künstlern, in arbeitslosen Zeiten Beschäftigung gegeben und damit ein vitales Zeichen für die Kunst in die Welt gesendet.“

Arbeitsrechtsprozess geht im April weiter

Parallel dazu läuft auch noch ein Arbeitsrechtsprozess rund um das Engagement von Chören im Sommer 2020 – da ist der nächste Verhandlungstermin am 8. April. Darin prozessiert ein Chorsänger gegen die Salzburger Festspiele.

Er war im ursprünglichen Programm für den Sommer 2020 engagiert. Doch statt der geplanten 150 Chorsänger kamen pandemiebedingt nur 30 zum Zug. Der Kläger war nicht dabei. Er zog wegen unrechtmäßiger Vertragsauflösung vor das Arbeits- und Sozialgericht Wien.