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ORF/Georg Hummer
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Kultur

CoV-Absagen: Strafanzeige gegen Festspiele

In der Musterklage gegen die Festspiele wegen Verletzung der Zahlungspflicht bei Verschiebungen und Absagen haben die Kläger nun Strafanzeige eingereicht. Sie werfen dem Intendanten und dem kaufmännischen Direktor schweren Betrug durch Täuschung vor. Die Festspiele verwehren sich gegen den Vorwurf eines strafbaren Verhaltens und erwägen ihrerseits Klage wegen übler Nachrede und Kreditschädigung.

In der Causa um die Musterklage gegen die Festspiele soll der mehrfach verschobene zivilrechtliche Gerichtstermin nun am 27. Dezember stattfinden. Der Berufsverband für Freischaffende der Darstellenden Kunst und Musik, „art but fair UNITED“, wirft dem Festival unzulässige Dienstverhältnisse im Chorbereich und jahrzehntelange Nichtbezahlung und -versicherung der Vorprobenzeit gegenüber den Zusatzmitgliedern der Konzertvereinigung Wiener Staatsopernchor vor.

Strafanzeige wegen schweren Betrugs durch Täuschung

Nun hat der Berufsverband bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) auch Strafanzeige wegen schweren Betrugs durch Täuschung eingereicht. Die Anzeige richtet sich gegen Festspielintendanten Markus Hinterhäuser und den kaufmännischen Geschäftsführer Lukas Crepaz. „Vor allem im Hinblick auf die Vorgänge um die Absage an das ganze ‚Jedermann‘-Ensemble vor einigen Wochen und die darauf folgenden öffentlichen Statements der Festspielführung ist die Klärung der persönlichen Verantwortung an den Umständen der Absagen 2020 unabdingbar“, heißt es seitens „art but fair UNITED“ in einer Aussendung.

Die WKStA verwies gegenüber der Austria Presse Agentur (APA) darauf, die Anzeige zu prüfen, sobald diese eingelangt sei.

Festspiele sprechen von unhaltbaren Vorwürfen

Intendant Markus Hinterhäuser und der kaufmännische Direktor Lukas Crepaz verwahren sich gegenüber dem ORF „aufs Schärfste gegen den unhaltbaren Vorwurf eines strafbaren Verhaltens“. Die erhobenen Behauptungen seien falsch und würden jeglicher Grundlage entbehren. „Ein solches Vorgehen macht uns fassungslos und betroffen, gerade weil wir unter Aufnahme eines persönlichen Risikos über 1.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, davon rund 900 Künstlerinnen und Künstlern, in arbeitslosen Zeiten Beschäftigung gegeben und damit ein vitales Zeichen der Kunst in die Welt gesendet haben“, heißt es in dem Statement der Festspiele.

Absagen und Verschiebungen während Pandemie

Hintergrund der Anzeige ist, dass die Festspiele pandemiebedingt im Jahr 2020 in einer verschlankten Form stattfanden: Von sieben geplanten Opernproduktionen fand nur „Elektra“ und eine spontan angesetzte „Cosi fan tutte“ mit neuer Sängerbesetzung statt. Der Berufsverband für Freischaffende der Darstellenden Kunst und Musik kritisiert, dass die engagierten Künstlerinnen und Künstler der ursprünglich geplanten Wiederaufnahme von „Zauberflöte“ und der Neuproduktion von „Don Giovanni“ dabei nicht eingesetzt wurden.

Demnach seien sich die Festspiele bewusst gewesen, „dass auf Grund grundsätzlicher Öffnungsschritte ‚Force majeure‘ als Absagegrund für rechtsgültige Verträge nicht in Frage kam“, kritisiert der Berufsverband weiter. Dennoch habe sich die Geschäftsführung sogar gegenüber der Konzertvereinigung auf einen „Wegfall der Geschäftsgrundlage wegen Auflagen der Behörden“ berufen und die Auflösung des Rahmenvertrags für die Saison 2020 verkündet.

Festspiele erwägen Anklage wegen übler Nachrede

Die Festspiele kontern: „Die Programmgestaltung im Corona-Sommer 2020 und damit auch die Absage bzw. Verschiebung einzelner Produktionen war deren Undurchführbarkeit infolge der gesetzlichen Covid19-Rahmenbedingungen geschuldet.“ Aufgrund der in der Pressemeldung von „art but fair“ erhobenen „falschen und ehrenrührigen Behauptungen“, erwägen Hinterhäuser und Crepaz nun ihrerseits die Einbringung einer Privatklage wegen übler Nachrede und einer zivilrechtlichen Klage wegen Kreditschädigung gegen deren Verfasser.

Prozess um arbeitsrechtliche Ansprüche

Mit dem Prozess vor dem Wiener Arbeits- und Sozialgericht soll beim nächsten Anlauf Ende Dezember geklärt werden, ob die Zusatzmitglieder der Konzertvereinigung Wiener Staatsopernchor in einem Dienstverhältnis zu den Salzburger Festspielen standen. Daraus würden sich arbeitsrechtliche Ansprüche ergeben – unter anderem wegen der Absagen von Produktionen im Pandemiesommer 2020.