Der Obmann der Agrargemeinschaft Gerhard Kraft mit von dem mutmaßlichen Wolfsriss betroffenen Bauern.
APA/LAND SALZBURG/HUBERT STOCK
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Landwirtschaft

Höhere Entschädigungen nach Wildtier-Schäden

Das Land Salzburg hat mit 1. Jänner die Entschädigungssummen nach Wildtierschäden erhöht. Zudem soll das Wildtiermanagement breiter aufgestellt, sagt Landeshauptmann-Stellvertreterin Marlene Svazek (FPÖ). Sie pocht zudem weiterhin auf mehr Abschüssen von Wolf, Fischotter und Biber.

Für gerissene Zuchttiere wird die höchstmögliche Ersatzsumme für Landwirte von bisher 2.000 Euro auf 5.000 Euro angehoben. Die maximale Entschädigungssumme pro Landwirt und Jahr steigt von bisher 10.000 auf 20.000 Euro – wenn mehrere Zuchttiere von Beutegreifern wie einem Wolf gerissen werden. Was nicht steigt, sind die Entschädigungen für Haus- und Hoftiere wie Lämmer oder Kitze bzw. Schafe oder Ziegen. Diese bleiben bei 110 bzw. 220 Euro.

Die Fördersummen für Herdenschutzäune, für Elektro- oder Fixzäune werden ebenfalls erhöht. Für Grünland an Biberlebensräumen bekommen Landwirte 250 oder 500 Hektar und Jahr – je nachdem, wie stark die Einschränkung ist. Förderanträge können künftig online eingebracht werden.

Auch die Begutachtung von Wildtierrissen wird neu aufgestellt – dazu wird ein Pool von landesweit 15 Berufsjägern und Tierärzten gebildet, die bei Bedarf ausrücken.

Svazek will weiterhin Abschüsse „forcieren“

Im vergangenen Jahr habe sich gezeigt, dass es große Herausforderungen gebe, sagt Svazek – insbesondere wegen der Rückkehr des Wolfs, der verstärkten Vermehrung des Fischotters, aber auch den Biber betreffend: „Die neue Richtlinie soll da zahlreiche Verbesserungen für die Landwirte, für die Grundeigentümer bringen. Wenngleich unser Ziel weiterhin ist, dass wir bei einem Wildmanagement auch weiterhin Entnahmen forcieren – sowohl beim Wolf als auch beim Fischotter und Biber.“

Svazek kündigt für 2024 eine neue Verordnung an, die das aktive Management von Wildtieren betrifft – darunter fallen zum einen Abschüsse, zum anderen der Herdenschutz. Alles sei konform mit der FFH-Naturschutzrichtlinie der EU, sagt Svazek. Details sollen demnächst bekannt gegeben werden.