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ORF/Georg Hummer
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Kultur

Musterklage gegen Festspiele: Prozess verschoben

Der für Mittwoch angesetzte Prozess zur Musterklage gegen die Salzburger Festspiele unter anderem wegen des Vorwurfs der Verletzung der Zahlungspflicht nach den Corona-Absagen im Jahr 2020 ist auf Dezember verschoben. Für den Berufsverband der Künstler ist das „nicht nachvollziehbar“.

Wie „art but fair UNITED“ (Berufsverband für Freischaffende der Darstellenden Kunst und Musik) am Dienstag bekannt gab, wurde der Gerichts-Termin aufgrund der Absage eines Zeugen verschoben. Die Verhandlung soll nun am 27. Dezember stattfinden. Nicht bei dem ursprünglich anberaumten Prozesstermin am Mittwoch erscheinen kann Ernst Raffelsberger, ehemaliger Chordirektor der Konzertvereinigung Wiener Staatsopernchor, die bei den Festspielen zu Gast war.

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Flugbild: Gerald Lehner
Salzburger Altstadt mit dem Festspielbezirk

Ersatztermin „völlig ungeeignet“

Für Kritik sorgt nun, dass die Information über dessen Unabkömmlichkeit aufgrund einer wichtigen Probe am Opernhaus Zürich bereits am 20. September beim Gericht eingegangen war, über die Absage des Termins jedoch erst am Montagabend informiert wurde. „Dies reiht sich ein in eine Vielzahl von sachlich nicht nachvollziehbaren Verschiebungen“, heißt es seitens „art but fair“. So hatte es heuer bereits mehrfache Verschiebungen gegeben.

„Der jetzt vorgeschlagene Termin am 27.12. fällt in die Weihnachtsferien, ist also völlig ungeeignet als Ersatztermin, wenn man unbedingt alle Zeugen in einer Verhandlung vernehmen möchte“, so „art but fair“, als dessen Sprecher der Kammersänger Wolfgang Ablinger-Sperrhacke fungiert. So wurde auch wenig Verständnis dafür gezeigt, warum „nicht wenigstens die vier weiteren Zeugen, die ihr Kommen zugesagt haben, vernommen werden“.

Prozess um arbeitsrechtliche Ansprüche

Mit dem Prozess vor dem Wiener Arbeits- und Sozialgericht soll geklärt werden, ob die Zusatzmitglieder der Konzertvereinigung Wiener Staatsopernchor in einem Dienstverhältnis zu den Salzburger Festspielen standen. Daraus würden sich arbeitsrechtliche Ansprüche ergeben – unter anderem wegen der Absagen von Produktionen im Corona-Sommer 2020. Mehr dazu in Musterklage gegen Festspiele fertig (salzburg.ORF.at; 6.11.2023).