Ausgewählte Paragleiter und Drachenflieger wollen am späten Freitagnachmittag heuer wieder ihren traditionellen „Adventlichterlflug“ durchführen. Der Start der Frauen und Männer ist am 8. Dezember um ca. 16.15 Uhr auf dem Gaisberg geplant – hoch über der Landeshauptstadt Salzburg.
07.12.2023 16.14
7. Dezember 2023, 16.14 Uhr
(Update: 8. Dezember 2023, 18.00 Uhr)
Das gemischte „Geschwader“ will dann über Aigen, Parsch, Salzach, Altstadt, Christkindlmarkt vor dem Dom und Festung Hohensalzburg zum Krauthügel südlich des Festungsberges im Stadtteil Nonntal fliegen – mit jeweils einem oder mehreren Adventlichtern an Bord.
Route für Sportler normalerweise gesperrt
Der Start erfolgt kurz vor Sonnenuntergang. „Wir wollen die Herzen der Menschen und Kinder erfreuen und Licht ins Dunkel dieser dunklen Tage bringen“, sagt Michael Zürnstein, Präsident des 1. Drachenflieger- und Paragleiterclubs Salzburg. Dieser hat mehr als 650 Mitglieder.
Der benutzte Luftraum im Osten des Stadtzentrums wäre normalerweise für Paragleiter und Drachenflieger ganzjährig gesperrt, um den motorisierten Verkehr von Flugzeugen und Hubschraubern in der Kontrollzone des Salzburger Flughafens nicht zu gefährden. Archivbilder von 2022:
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Austro Control gibt grünes Licht
„Wir danken Walter Hager von ganzem Herzen, dem Leiter der behördlichen Flugsicherung bei Austro Control in Salzburg, für die Ausnahmegenehmigung“, so Präsident Zürnstein vom Club der Flugsportler:
„Bedingung ist, dass nicht zu viele teilnehmen. Deshalb haben wir die Zahl der Frauen und Männer begrenzt. Und es sind nur sehr Erfahrene zugelassen.“
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Bewölktes Wetter zu erwarten
Aus heutiger Sicht dürfte der „Adventlichterlflug“ mit großer Wahrscheinlichkeit stattfinden, allerdings ist laut Prognose und meteorologischen Daten kein völlig klares Wetter zu erwarten. Es soll aber niederschlagsfrei werden.
Und die Durchführung wird letztlich auch von der Untergrenze der Wolken beim Gaisberg und im Stadtbereich abhängen. Drachenflieger und Paragleiter sind nämlich nach Sichtflugregeln unterwegs. Der Einflug in Nebel oder Wolken ist ihnen gesetzlich verboten. Er wäre auch lebensgefährlich.
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