Abgesperrter Gasthof in Piesendorf
APA/EXPA/JFK
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Gericht

Frau getötet: Haft bestätigt, weniger Schmerzengeld

Im Fall eines 42-jährigen Wirts, der im Vorjahr in Piesendorf (Pinzgau) seine Frau erstochen hat, wurde am Donnerstag bei einer Berufungsverhandlung die lebenslange Haftstrafe samt Einweisung bestätigt. Das Schmerzengeld für die Familie wurde aber reduziert.

Der Berufungssenat des Oberlandesgerichts Linz verringerte das Trauerschmerzengeld für die Eltern und Geschwister der getöteten Frau von je 50.000 auf jeweils 25.000 Euro. Die lebenslange Haftstrafe für den Täter bestätigte der Senat jedoch, ebenso seine Unterbringung in einer Anstalt. Eine Nichtigkeitsbeschwerde gegen den Schuldspruch wegen Mordes war bereits vom Obersten Gerichtshof zurückgewiesen worden.

Getrennt lebende Frau gewürgt und erstochen

Der 42-jährige Wirt hatte im Mai 2022 seine von ihm getrennt lebende Ehefrau in seinem Gasthof im Streit gewürgt und mit drei Messerstichen getötet. Die Anklage sprach von einer geplanten Bluttat. Auch die neuro-psychiatrische Gutachterin attestierte dem 42-Jährigen eine ungünstige Gefährlichkeitsprognose. Deshalb wurde er nicht nur zu lebenslanger Haft verurteilt, sondern auch in eine Anstalt für geistig abnorme, aber zurechnungsfähige Rechtsbrecher eingewiesen. Mehr dazu in Frau getötet – lebenslange Haft für 42-Jährigen (salzburg.ORF.at; 12.1.2023).