Prozess Mord Piesendorf
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Gericht

Frau getötet – lebenslange Haft für 42-Jährigen

Am Donnerstag ist ein Gastronom am Landesgericht Salzburg zu lebenslanger Haft und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt worden. Der 42-jährige aus Piesendorf (Pinzgau) soll im Vorjahr seine von ihm getrennt lebende Frau erstochen haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Verteidiger des Angeklagten meldete umgehend Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an und will auch die Aussprüche über die Forderungen der Privatbeteiligten anfechten. Laut Gericht muss der 42-Jährige vier Angehörigen der getöteten Frau – ihren Eltern und ihren Geschwistern – je 50.000 Euro Trauerschmerzengeld zahlen.

Ex-Frau mit drei Messerstichen getötet

Der beschuldigte, bisher unbescholtene Gastronom soll die Frau, die bereits von ihm getrennt lebte, im vergangenen Frühjahr in seinem Gasthof im Streit gewürgt und mit drei Messerstichen getötet haben. Laut Obduktionsergebnis sei die Frau verblutet. Der 42-Jährige legte vor Polizei und Gericht ein Tatsachengeständnis ab.

Tat sei keine Absicht gewesen

Am ersten Prozesstag am Mittwoch erklärte er, dass er bei einem Streit mit seiner Frau in der Küche das Messer mit einer Klingenlänge von 21 Zentimetern „reflexartig“ genommen und zugestochen habe. Es sei nicht seine Absicht gewesen, sie tödlich zu verletzen.

Nach Mord in Piesendorf: Lebenslange Haft für Gastronomen

Zu lebenslanger Haft ist ein 42-Jähriger verurteilt worden, der seine von ihm getrennt lebende Ehefrau erstochen haben soll. Zusätzlich muss er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Die Tat sei nicht spontan, sondern sehr wohl geplant gewesen, so das Gericht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Verteidigung sah „Totschlag im Affektrausch“

Der Verteidiger des 42-Jährigen, Franz Essl, sah in der Tat keinen Mord, sondern „Totschlag im Affektrausch“. Er führte im Prozess aus, dass sein Mandant die Tat aufgrund von Beleidigungen, Kränkungen, Seitensprüngen durch seine Frau und ihrer „Geldgier“ in einer allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbewegung begangen und es sich deshalb um Totschlag gehandelt habe. Dieses Delikt sieht einen geringeren Strafrahmen vor als Mord.

Staatsanwältin: „Tat war geplant, Flucht vorbereitet“

Für die Staatsanwältin stand fest, dass die Bluttat geplant war. Der Angeklagte habe auch seine Flucht vorbereitet. Der Mann habe die Trennung nicht verkraftet, ein massiv besitzergreifendes Verhalten entwickelt, seine Frau beschimpft, überwacht, gestalkt, sie verletzt und mit dem Umbringen bedroht.

Sachverständige stellte Persönlichkeitsstörung fest

Der 42-jährige wurde nicht nur zu lebenslanger Haft verurteil. Er wird in eine Anstalt für geistig abnorme, aber zurechnungsfähige Rechtsbrecher eingewiesen. Denn die neuro-psychiatrische Gutachterin attestierte dem Angeklagten eine ungünstige Gefährlichkeitsprognose. Die Sachverständige war nach der Durchschau von Chatprotokollen und aufgrund des Verhalten des Angeklagten in der Verhandlung, der keine Schuldeinsicht gezeigt habe, zu dieser Auffassung gekommen. Sie stellte bei dem Mann eine Anpassungs- und Persönlichkeitsstörung fest.