Schräg stehende Bäume bei Wohnhaus in Bürmoos
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Chronik

Lösung für evakuiertes Haus in Bürmoos

In Bürmoos (Flachgau) hat es am Dienstag für ein seit dem Wochenende evakuiertes Haus eine Lösung gegeben: Gemeinde, Waldbesitzer und Hausbewohner teilen sich die Kosten für die Entfernung der umsturzgefährdeten Bäume. „Eine sehr schwere Geburt“, kommentierte die Bürgermeisterin.

Ab Dienstagvormittag wurden die Bäume gefällt, die nach dem Sturm vom Wochenende auf das Wohnhaus zu stürzen drohten. Die Bewohner des Dachgeschoßes und des ersten Stocks durften ja deshalb laut Behörde nicht in ihr Haus zurück. Der Waldbesitzer wollte die betroffenen Bäume nicht fällen und die Gemeinde hatte keine Weisungsbefugnis – mehr dazu in Bürmoos: Evakuiertes Haus bleibt gesperrt (salzburg.ORF.at; 28.8.2023).

Schräg stehende Bäume bei Wohnhaus in Bürmoos
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Am Dienstag wurden die Bäume gefällt, die auf das Wohnhaus zu stürzen drohten

Gemeinde trägt 50 Prozent der Kosten

Man sei am Dienstag dennoch zu einer Lösung gekommen, sagt Bürgermeisterin Cornelia Ecker (SPÖ): „Ich habe versucht, über die politischen Landwirtschaftsvertreter einen gedeihlichen Kontakt mit dem Waldbesitzer herzustellen und habe ein Gespräch eingefordert, das am Dienstag in der Früh stattgefunden hat. Wir haben uns in einer sehr schweren Geburt darauf geeinigt, dass ich am Dienstag einem Professionisten den Auftrag geben darf, die Bäume zu fällen. Und ich habe versprochen, mich als Gemeinde an 50 Prozent der Kosten an der Baumbringung zu beteiligen. Auch die Geschädigten – sprich die Hausbesitzerinnen – beteiligen sich mit 1.000 und 500 Euro, leider ein sehr kleiner Betrag. Zudem konnten wir den Waldbesitzer verpflichten, dass er sich auch mit 500 Euro beteiligt.“

Zudem werde ein Gesamtkonzept für den gesamten Wald in dem Siedlungsgebiet erarbeitet – denn dort seien einige Bäume unsicher. Das sei vereinbart worden, sagt Ecker: „Mir hat ein Zeuge von der Landwirtschaftskammer versprochen, dass es noch im September einen Termin geben wird – mit Baumexperten, mit Leuten von der Landwirtschaftskammer, mit Sachverständigen.“