Da der Waldbesitzer derzeit die Bäume nicht fällen will, dürfen die Bewohner des Dachgeschoßes und des ersten Stockes nicht zurück in ihre Wohnung, heißt es von der Gemeinde. Rechtlich habe man keine Weisungsbefugnis, sagte Bürgermeisterin Cornelia Ecker von der SPÖ: „Wir befinden uns in der Situation im Zivilrecht: Wir können den Waldbesitzer seitens der Gemeinde lediglich auffordern und das habe ich heute gemacht in einem Schreiben, dass er die zwei Bäume bringen muss, weil er hier voll und ganz in der Haftung steht.“
Neue Regenmengen verschärfen die Situation
„Nachdem wir hier eine Bedrohung des Eigentums und des Menschenlebens sehen, wird das Haus solange evakuiert bleiben, also nicht das ganze Haus, sondern das Dachgeschoss und der erste Stock, bis die Bäume, die dahinter liegen gefällt sind“, so Ecker.
Und das hänge jetzt davon ab, wie schnell der Waldbesitzer hier tätig wird. Ecker sehe eine Gefahr im Verzug, denn es ist auch in den nächsten zwei Tagen Starkregen angekündigt. „Das heißt, der Boden, auf dem sich die zwei Bäume befinden, wird aufgelockert und die Bäume werden durch den Regen, durch das Wasser auch immer schwerer“, so die Bürgermeisterin von Bürmoos.