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Chronik

Wanderer muss für Rettungsflug bezahlen

Bei Bad Gastein (Pongau) hat die Flugpolizei am Mittwoch einen Wanderer vom Berg gerettet. Er hatte sich im hochalpinen Gelände verstiegen und schließlich einen Notruf abgesetzt. Die Kosten für den darauffolgenden Rettungsflug muss der 58-Jährige nun offenbar selbst tragen.

Der Mann aus Oberösterreich verließ laut Polizei Mittwochvormittag den beschilderten Alpinsteig vom Reedsee auf die Palfnerscharte, verirrte sich im hochalpinen Gelände und setzte schließlich einen Notruf ab. Die alarmierte Polizei koordinierte den Einsatz gemeinsam mit der Bergrettung Bad Gastein.

Die Besatzung des Polizeihubschraubers aus Klagenfurt fand den Mann beim Suchflug im Bereich der Lainkarscharte auf rund 2.300 Metern Seehöhe und konnte ihn unverletzt ins Tal fliegen.

Die gesamten Kosten für den Einsatz stellt die Flugpolizei nun dem Wanderer in Rechnung – eine Flugminute kostet 53 Euro für den Polizeihubschrauber.

Palfnerscharte Reedsee Graukogel – hinten Hocharn und Großglockner – Flug- und Bergrettungseinsatz Palfner Scharte in Bad Gastein
Flugbild: Gerald Lehner
Archivbild. Von links: Palfnerscharte, Graukogel, Reedsee – in diesem Gebiet verirrte sich der Wanderer

„Wanderer hat sich fahrlässig verhalten“

Die Begründung für die Verrechnung: der Wanderer habe sich fahrlässig selbst in Gefahr gebracht, weil er die markierte Route bewusst verlassen habe, so Hans Wolfgruber von der Salzburger Landespolizeidirektion. „Jeder Einsatz der Flugpolizei wird analysiert, und wenn den geretteten Personen eine Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist, wird der Einsatz in Rechnung gestellt“, argumentiert der Polizeisprecher.

Die Flugpolizei hat österreichweit 18 Hubschrauber, vier davon sind nachtflugtauglich. Pro Jahr verrechnet die Flugpolizei 500 Einsätze an gerettete Personen.