Bislang gab es die Vergabe einer Vorzugsstimme nur auf Bezirksebene. Am Wahlsonntag kann erstmals eine weitere auch für einen Politiker – Mann oder Frau – auf Landesebene vergeben werden. Möglich macht das eine Gesetzesänderung aus dem vergangenen Jahr. Zu beachten ist dabei, dass die jeweils zwei bevorzugten Politiker derselben Partei angehören müssen.
Vorgangsweise
Man muss zuerst die gewählte Partei auf dem Stimmzettel anzukreuzen. Anschließend können die zwei Personen dieser Partei per Vorzugsstimme unterstützt werden, sagt Michael Bergmüller, Leiter der Landeswahlbehörde:
„Wir haben dazu neue Stimmzettel. Auf diesen sind die Kandidaten auf Bezirksebene schon aufgedruckt. Davon kann einer angekreuzt werden. Kandidaten auf Landesebene sind im Wahllokal namentlich angeführt. Der Wähler kann diese Listen lesen – und in der Wahlzelle dann noch eine Person von dieser Liste schriftlich in die freie Zeile auf dem Wahlzettel eintragen.“