Die Erdkabel-Befürworter und Freileitungsgegner haben die Bauarbeiten oft mehrere Tage aufgehalten und dabei auch auf privaten Grundstücken demonstriert. Die Betreibergesellschaft Austrian Power Grid klagte diese Verzögerungen vor Gericht eingeklagt. Dabei ging es in erster Linie um Besitzstörungen. Einige Projektgegner zahlten Strafen von 200 bis 500 Euro, sagt Franz Fuchsberger, Obmann des Vereins Fairkabeln.
Vereinssprecher verweist auf Einzelbeispiele
Offen sind laut Fuchsberger noch einzelne Enteignungsverfahren. Bekannt sei ihm ein Fall in Koppl (Flachgau) und noch einige wenige weitere entlang der Leitungstrasse. Diese Verfahren würden den Bau von Teilen der Freileitung noch verhindern, sagt Fuchsberger.
Fritz Wöber von der Betreiberfirma APG sagt dazu, dass der allergrößte Teil der Enteignungsfälle bereits geklärt sei. Die Enteignungen seien so gut wie abgeschlossen. Es gebe rechtlich nichts mehr, was die Bauarbeiten weiter aufschieben könne.
Der rechtlich größte Brocken erledigte sich vor fast zwei Jahren, als der Verwaltungsgerichtshof auch die letzten Einsprüche der Freileitungsgegner abwies.