Nach einem Streit in der Familie kam es vor einem Haus in Salzburg-Leopoldskron zwischen einem Mann und einem Polizisten zu einem Schusswechsel
ORF / Arnold Klement
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Gericht

Entrissene Polizeiwaffe: Schütze bleibt auf freiem Fuß

Der nicht zurechnungsfähige Randalierer von Salzburg-Leopoldskron, der im Juni 2020 einem Polizisten die Dienstwaffe entrissen und ihn angeschossen hat, darf auf freiem Fuß bleiben. Das hat das Landesgericht am Dienstag entschieden. Der Beschuldigte bedauert die Tat. Ein damals beteiligter Polizist ist seither dienstunfähig.

Offensichtlich zu belastend waren die damaligen Ereignisse – an seine Schüsse auf den einen Polizisten habe er keine Erinnerung, sagte der 37-jährige Angeklagte am Dienstag vor Gericht – er selbst sei mit zwei Schusswunden im Krankenhaus aufgewacht. Er hatte eine Verhaltensstörung und dass seine Drogenmischung aus Cannabis und Kokain derartige Folgen habe, hätte er nie gedacht, beteuerte der Mann.

Unter Drogeneinfluss im Elternhaus randaliert

Unter Drogeneinfluss hatte der damals 37-Jährige in seinem Elternhaus im Salzburger Stadtteil Leopoldskron randaliert. Als zwei Polizisten eintrafen, entriss der Betroffene dem einen die Dienstwaffe und schoss mehrmals auf ihn. Der zweite Polizist schoss daraufhin auf den Randalierer. Zwei Schwerverletzte waren die Folge der Tat.

„Mein Mandant ist seit mittlerweile eineinhalb Jahren wieder in Freiheit und hält sich an alle Weisungen, was Therapien und Medikamente betrifft. Er ist wieder völlig eingegliedert und möchte einfach sein normales Leben weiterführen und keinesfalls in die geschlossene Psychiatrie“, sagte Kurt Jelinek, Verteidiger des Mannes.

Beisitzende Richterin: „Beschönigung und Selbstmitleid“

Die beisitzende Richterin nannte diese Aussagen allerdings stark beschönigend und selbstbemitleidend. Sein Zustand würde ihr so gar nicht gefallen, so die Richterin.

Einweisung in Psychiatrie auf Bewährung

Die Staatsanwaltschaft stellte einen Antrag auf Unterbringung in eine Anstalt für geistig abnorme, unzurechnungsfähige Rechtsbrecher, das heißt in eine geschlossene Psychiatrie, aus der Freilassung erst möglich ist, wenn es die Ärzte erlauben.

Beim Prozess am Dienstag wurde entschieden, das die Einweisung des 37-Jährigen in eine geschlossene Psychiatrie auf Bewährung ausgesetzt wird, zehn Jahre lang muss er seine Behandlung nachweisen. Der angeschossene Polizist ist wieder im Dienst.

Entrissene Polizeiwaffe: Schütze bleibt auf freiem Fuß

Polizist seither nicht mehr im Dienst: „Zu belastend“

Der angeschossene Polizist schilderte, man habe dem um Hilfe Schreienden helfen wollen – dieser habe aber plötzlich eine Pistole in der Hand gehabt und Schüsse seien gefallen. Da habe er die Dienstwaffe ziehen wollen, dabei aber ins Leere gegriffen und gedacht, „jetzt ist es vorbei“. Sein Kollege hingegen, der auf den Randalierer feuerte, hörte auf, weil die damalige Situation nach wie vor zu belastend für ihn sei.

Randalierer zuletzt auf freiem Fuß, ambulant behandelt

Zuletzt war der Randalierer auf freiem Fuß und wurde ambulant psychiatrisch betreut. Eine Anklage gegen den 37-Jährigen wegen versuchten Mordes eines Polizisten und eine Mindeststrafe von zehn Jahren Gefängnis war nicht möglich, weil ihn ein Gerichtsgutachten als nicht zurechnungsfähig eingestuft hatte.