Der aus Japan stammende Urlauber war vor mehr als zwei Jahren mit seinem Wagen am Autobahnzubringer über die doppelte Sperrlinie auf die Gegenfahrbahn geraten und rammte mit seinem Auto einen einheimischen Motorradfahrer. Dieser war auf der Stelle tot.
Mann sei Linksverkehr gewohnt gewesen
Der Angeklagte, der eigens zum Gerichtstermin nach Österreich gekommen ist, sagt, als Japaner sei er Linksverkehr gewohnt und so leider auf die falsche Straßenseite geraten. Zusätzlich zu den sechs Monaten auf Bewährung muss der Verurteilte 2.500 Euro Geldstrafe zahlen. Das Urteil wegen grob fahrlässiger Tötung ist rechtskräftig.