Heinz Schaden im Justizgebäude.
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Gericht

Schadens Politikerpension: Aberkennung bestätigt

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in Wien hat nun gegen den früheren Salzburger Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ) als Beschwerdeführer entschieden. Er hatte sich gegen die Aberkennung seiner Politikerpension nach der Untreue-Verurteilung an das Höchstgericht gewandt.

Abgelehnt wurde auch eine Beschwerde von Justiz-Sektionschef Christian Pilnacek gegen seine Suspendierung. Das teilte der VfGH am Dienstag mit.

Was bisher geschah

Salzburgs Ex-Bürgermeister Heinz Schaden war im Juli 2017 wegen Untreue strafgerichtlich verurteilt worden, was zur Folge hatte, dass der für die Tätigkeit als Bürgermeister zuerkannte Ruhebezug entfiel und nach den Bestimmungen des ASVG neu bemessen wurde. Vom Landesverwaltungsgericht Salzburg wurde das im Wesentlichen bestätigt. In seiner Beschwerde führte Schaden die Verfassungswidrigkeit der Bestimmungen des Salzburger Bezügegesetzes 1992 ins Treffen.

Höchstrichter sehen keine „Benachteiligung“

Die Neubemessung des Ruhebezuges wurde vom Verfassungsgerichtshof jedoch als verhältnismäßig qualifiziert, weil sie an eine tatsächlich verhängte Strafe in einer bestimmten Höhe anknüpft und auf die Dauer der tatsächlich entrichteten Pensionsbeiträge abstellt.

Eine unsachliche „Benachteiligung“ eines pensionierten Politikers gegenüber aktiven Politikern oder aktiven Beamten habe man nicht erkennen können, weil für diese beiden Gruppen jeweils unterschiedliche Regelungssysteme vorgesehen seien. Zudem habe Schaden in das nun für ihn geltende System freiwillig optiert.

Rückzahlung der Anwaltskosten?

Zuletzt nannte Heinz Schaden die erneute Zuerkennung seiner Politikerpension als grundlegende Voraussetzung dafür, dass er die von der Stadt Salzburg eingeforderten Anwaltskosten aus seinem Strafverfahren zurückzahlen könne. Es geht dabei laut Medienberichten um 250.000 Euro. Wie sich das jüngste Urteil des Höchstgerichtes auf dieses Verfahren auswirkt, das ist bisher noch nicht bekannt.