Rathaus Hallein
ORF.at/Dominique Hammer
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Politik

Entscheidung über Halleiner Amtsleiter

Montagabend entscheidet die Stadtpolitik in Hallein (Tennengau) über die Zukunft des Halleiner Stadtamtsdirektors. Bereits im Mai wurde der Beamte dienstfrei gestellt, im August erstattete der Halleiner Bürgermeister dann eine Disziplinaranzeige gegen den Beamten – unter anderem wegen NS-Liedern und Geheimakten.

In zwei Sitzungen soll am Montag geklärt werden, ob der Spitzenbeamte sein Amt wieder übernehmen darf oder nicht. Der Kampf um Halleins Verwaltungsspitze zieht sich, seit Alexander Stangassinger (SPÖ) im März 2019 zum Bürgermeister der Tennengauer Bezirkshauptstadt gewählt wurde. Schrittweise soll er dann die Befugnisse des Amtsleiters eingeschränkt haben.

Amtsleiter beeinspruchte Dienstfreistellung

Im Mai 2021 tauchte die erste rechtlich heikle Angelegenheit auf, als der Spitzenbeamte vom Bürgermeister bei vollen Bezügen dienstfrei gestellt wurde. Seitdem hat der Amtsleiter nicht mehr im Rathaus gearbeitet. Gegen diese Dienstfreistellung erhob der Spitzenbeamte Einspruch.

Ob er auf Grund dieser Sache wieder ins Amt darf, wird Montagabend in einer Gemeindevertretungssitzung entschieden. Wird sein Einspruch abgelehnt, entscheidet das Landesverwaltungsgericht über die Berufung des Bescheides.

Datenschutz- und Dienstpflichtverletzungen angezeigt

Zudem wird dem Spitzenbeamten vorgeworfen, dass er NS-Lieder und Geheimakten auf seinem Arbeitscomputer gespeichert habe. Bürgermeister Stangassinger beanstandete dies Mitte August in einer Disziplinaranzeige – der Amtsleiter aber wies die Vorwürfe zurück. Auch darüber entscheidet die Halleiner Gemeindevorstehung als Disziplinarbehörde in einer weiteren Sitzung am Montag. Geklärt werden muss, ob ein Disziplinarverfahren eingeleitet wird oder nicht, und, ob der Beamte suspendiert wird.

Wenn beide Sitzungen zu Gunsten des Spitzenbeamten ausfallen und auch das Landesverwaltungsgericht in seinem Sinne entscheidet, dann könnte der Stadtamtsleiter wieder in das Halleiner Rathaus zurückkehren. Wahrscheinlich ist das dem Vernehmen nach aber nicht.