Der Zahnarzt wurde Anfang März festgenommen und befindet sich seither in Untersuchungshaft. Er soll trotz Infektion mindestens fünf Patienten behandelt und dabei keine Maske getragen haben. Ob sie angesteckt wurden, ist nicht bekannt.
Der Beschuldigte soll am 2. März seinen Ordinationsbetrieb zumindest bis zur Beendigung der Behandlung eines Patienten für die Dauer von rund einer Stunde fortgesetzt haben, erklärte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Salzburg, Elena Haslinger, am Freitagnachmittag auf Anfrage der Austria Presse Agentur (APA).
Vorwurf: In Ordi keine vollständige Maske getragen
Am darauffolgenden Tag soll er seine Wohnung verlassen und damit die behördliche Absonderung missachtet haben, um sich mit seinem Mitarbeiter in den Ordinationsräumlichkeiten zu treffen und dort zu arbeiten. Dabei habe er zumindest in der Ordination seinen Mund-Nasen-Schutz nicht in einer Art und Weise getragen, welche geeignet gewesen wäre, den Mund- und Nasen-Bereich vollständig zu bedecken, heißt der Vorwurf.
Verteidiger: „Es ist zu Missverständnissen gekommen“
Der Verteidiger des Arztes, Rechtsanwalt Kurt Jelinek, erhielt den Strafantrag seines Mandanten bereits. „Es ist zu Missverständnissen gekommen. Er gehört umgehend enthaftet“, sagte Jelinek am Freitag zur APA. Ein Prozesstermin steht noch nicht fest.