Landesgericht Salzburg Justizgebäude
ORF.at/Georg Hummer
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Gericht

Trotz CoV ordiniert: Strafantrag gegen Zahnarzt

Die Staatsanwaltschaft hat jetzt einen Strafantrag gegen jenen Pongauer Zahnarzt gestellt, der trotz seiner Coronavirus-Infektion Patienten behandelt hat. Dem Mediziner wird vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten vorgeworfen.

Der Zahnarzt wurde Anfang März festgenommen und befindet sich seither in Untersuchungshaft. Er soll trotz Infektion mindestens fünf Patienten behandelt und dabei keine Maske getragen haben. Ob sie angesteckt wurden, ist nicht bekannt.

Der Beschuldigte soll am 2. März seinen Ordinationsbetrieb zumindest bis zur Beendigung der Behandlung eines Patienten für die Dauer von rund einer Stunde fortgesetzt haben, erklärte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Salzburg, Elena Haslinger, am Freitagnachmittag auf Anfrage der Austria Presse Agentur (APA).

Vorwurf: In Ordi keine vollständige Maske getragen

Am darauffolgenden Tag soll er seine Wohnung verlassen und damit die behördliche Absonderung missachtet haben, um sich mit seinem Mitarbeiter in den Ordinationsräumlichkeiten zu treffen und dort zu arbeiten. Dabei habe er zumindest in der Ordination seinen Mund-Nasen-Schutz nicht in einer Art und Weise getragen, welche geeignet gewesen wäre, den Mund- und Nasen-Bereich vollständig zu bedecken, heißt der Vorwurf.

Verteidiger: „Es ist zu Missverständnissen gekommen“

Der Verteidiger des Arztes, Rechtsanwalt Kurt Jelinek, erhielt den Strafantrag seines Mandanten bereits. „Es ist zu Missverständnissen gekommen. Er gehört umgehend enthaftet“, sagte Jelinek am Freitag zur APA. Ein Prozesstermin steht noch nicht fest.