Gefängnis Stacheldrahtzaun
pixabay/Erika Wittlieb
pixabay/Erika Wittlieb
Chronik

Trotz CoV ordiniert: Arzt nun in U-Haft

Der im Gasteiner Tal festgenommene Zahnarzt, der trotz CoV-Infektion ordiniert haben soll, wird nun mehrere Wochen in Untersuchungshaft genommen. Das hat die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mitgeteilt. Ob der Verdächtige Patienten angesteckt hat, das ist nicht bekannt.

Das Gericht genehmigte den Antrag der Staatsanwaltschaft. So wird der Zahnarzt nun für 14 Tage in Untersuchungshaft genommen. Gelindere Mittel seien wegen fehlender Einsicht des Beschuldigten nicht geeignet, die Haftgründe aufzuheben. Es gelte die Unschuldsvermutung, so die Staatsanwaltschaft in einer Aussendung. Die Ermittlungen würden fortgesetzt.

Es brauche nun drastische Schritte, sagt dazu Elena Haslinger, Sprecherin der Ermittlungsbehörde: „Man hat sich dazu entschieden, die Einlieferung des Arztes anzuordnen, weil der Mediziner das Testergebnis schon am 2. März erfahren hat. Obwohl er von der Polizei ermahnt wurde, hat er sein Verhalten offenbar auch am folgenden Tag fortgesetzt und sich in seine Ordination begeben.“

ÖGK-Obmann: „Vorwürfe mannigfaltig“

Auch bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) hätten sich Patienten über den Zahnarzt beschwert, sagt ÖGK-Obmann Andreas Huss: „Sie berichteten, dass der Arzt sie behandelt habe, ohne eine FFP2-Maske zu tragen. Auch soll er Patienten die Hand gegeben und sogar gesagt haben, wer ihm nicht die Hand gebe, werde nicht behandelt. Auch Vertreter anderer Gesundheitsberufe haben schon von Problemen mit diesem Arzt berichtet.“

Die Vorwürfe seien also mannigfaltig, so Huss: „Wir haben zwei Gesprächstermine mit ihm vereinbart, um ihm eine einvernehmliche Lösung vorzuschlagen. Nachdem er dazu aber nicht erschienen ist und sich auch nicht bei uns gemeldet hat, werden wir nun die Kündigung des Kassenvertrages prüfen und wollen sie auch so schnell wie möglich aussprechen“, ergänzt der Sprecher der Gesundheitskasse.

Aus Kreisen der Behörden hatte der ORF am Mittwochabend von dem Fall erfahren. Er betreffe eine der drei Gemeinden im Gasteiner Tal, hieß es.