Landesgericht Salzburg
ORF.at/Georg Hummer
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Gericht

Schüsse von Balkon: Verfahren eingestellt

Gegen Zahlung von 1.200 Euro wurde das Verfahren gegen jenen ehemaligen FPÖ-Politiker eingestellt, der mit einer Pistole auf das Nachbarhaus und -auto geschossen hat. Damit verzichtet das Landesgericht auf eine formelle Verurteilung. Der 58-Jährige ist damit nicht vorbestraft.

der Mann zeigte sich am Mittwoch geständig, betonte aber, er habe sich zum Tatzeitpunkt in einem psychischen Ausnahmezustand befunden. Es war aber nicht das erste Mal, dass der 58-Jährige von seinem Balkon geschossen hatte. Bereits im Sommer 2019 feuerte er von seinem Balkon in den Garten und löste so einen Polizei-Großeinsatz aus. Deshalb musste er sein Gemeindemandat zurücklegen, außerdem schloss ihn die FPÖ aus.

Sachbeschädigung, Verstoß gegen Waffenverbot

In dem Fall, der am Mittwoch verhandelt werden sollte, dauerten die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft rund ein Jahr lang. Mit einer Gasdruck-Waffe hatte der beschuldigte Ex-Gemeindepolitiker Stahlkugeln auf ein Nachbarhaus und einen geparkten Pkw geschossen. Geschätzter Schaden: an die 6.000 Euro, verletzt wurde niemand.

Eine Gemeingefährdung habe aber nicht bestanden, heißt es von der Staatsanwaltschaft – im Schussfeld des Mann hätten sich nämlich keine Personen befunden. Die Anklage warf dem Schützen Sachbeschädigung und den Verstoß gegen ein Waffenverbot vor. Dieses Verbot war gegen den Mann bereits im Sommer 2019 verhängt worden.

Richterin mit Diversion zufrieden

Doch die zuständige Richterin sah am Mittwoch heute keinen Grund für eine formelle Verurteilung wegen Sachbeschädigung, sie schlug gegen Zahlung von 1.200 Euro plus 290 Euro für den Autobesitzer Diversion, außergerichtlichen Tatausgleich, vor. Den nahm der Ex-Politiker an. Sein Verteidiger Michael Hofer sagt: „Die Sache tut ihm leid, er war damals in einem psychischen Ausnahmezustand. Es hatte sich für ihn mehreres zusammengebraut. Der Sachverständige kam zu einer klaren Expertise und stellte fest, dass er damals eine verminderte Einsichts- und Steuerungsfähigkeit hatte.“

Ganz ausgestanden ist der Fall trotzdem noch nicht, denn die Staatsanwaltschaft hat zwei Wochen Zeit, gegen diesen außergerichtlichen Tatausgleich Beschwerde einzubringen.